Leserbrief zum NVZ – Kerkmann-Gutachten:
Starke Argumente für die Attraktivität der Stadt
Zusammenfassung der Punkte des Gutachtens
Sinzig. Am kommenden Donnerstag wird der Stadtrat final über das NVZ abstimmen. Aus diesem Grunde möchte ich noch einmal auf das bereits im vergangenen November im Bauausschuss vorgestellte Gutachten der Kanzlei für Verwaltungsrecht Jeromin und Kerkmann hinweisen. Ich werde im Folgenden nach bestem Wissen die wesentlichen Ergebnisse des Gutachtens zusammenfassen: Es wird davon ausgegangen, dass an den derzeitigen Standorten von Aldi und Rossmann keine Nachnutzung stattfindet (auch kein Parallelbetrieb); Durch den notwendigen Ausschluss der Parallelnutzung im Bebauungsplan drohen der Stadt Ersatzansprüche durch die Eigentümer; In allen anderen Bebauungsplänen müsste die Nutzung durch Einzelhandelsbetriebe mit innenstadtrelevantem Sortiment ausgeschlossen werden; Die Realisierung des NVZ schließt möglicherweise die Ansiedlung eines Nahversorgers in Bad Bodendorf aus; Der raumordnerische Entscheid der Kreisverwaltung ist für die Stadt Sinzig im Verfahren auf Aufstellung eines Bebauungsplans nicht bindend; Die Stadt ist Trägerin der Planungshoheit und kann nach wie vor frei entscheiden. Ein einmal begonnenes Verfahren kann jederzeit eingestellt werden; Die Prüfung der Kreisverwaltung basiert auf Angaben des Investors; Die Einstellung des Verfahrens hat keinerlei finanzielle Folgen für die Stadt, der Investor hat keinerlei Ansprüche.
Ich bitte die Entscheidungsträger, die angeführten Argumente bei ihrer Entscheidung zu bedenken. Ich hoffe auf eine Abstimmung, die der Stadt Sinzig zu mehr Attraktivität, Familienfreundlichkeit und Gestaltungsmöglichkeiten im naturnahen Raum verhilft.
Anna Klein,
Sinzig
