Die Poststraße in Bad Neuenahr.  Foto: ROB

Am 09.02.2024

Politik

Dritter Haushalt nach der Flut beschlossen

Über 400 Millionen Euro Investitionen in den Wiederaufbau geplant

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Auch im dritten städtischen Haushalt in Bad Neuenahr-Ahrweiler nach der Flut zeichnen sich die Folgen der Katastrophe noch immer deutlich ab: 405 von knapp 433 Mio. Euro sind im Investitionshaushalt sind dem Wiederaufbau zuzuordnen. Daneben stehen beispielsweise mit der Kurparkrandbebauung, dem Parkdeck City Ost und dem Schwimmbad TWIN auch noch einige größere Projekte an, die nicht dem reinen Wiederaufbau angehören. In seiner Sitzung am 5. Februar beschloss der Stadtrat mehrheitlich den Haushaltsplan sowie die Haushaltssatzung für das Jahr 2024.

Der Ergebnishaushalt 2024 verzeichnet insgesamt bei einem Volumen von rund 102.55 Mio. Euro ein erwartetes Defizit von 7.34 Mio. Euro, der Finanzhaushalt ein Defizit von rund 3.2 Mio. Euro. Positiv wirkt sich auf den Ergebnishaushalt aus, dass die Erhöhung der Kreisumlage mit bereits eingeplanten Mehrkosten von rund 800.000 Euro nun doch entfallen könnte. So zeichnet sich zwar insgesamt – auch aufgrund vorsichtiger Haushaltsansätze für 2022 und 2023 - eine Verbesserung gegenüber den ursprünglich kalkulierten Werten ab, dennoch versteht die Stadt die nach wie vor defizitäre Entwicklung als klares Signal für Kostenreduzierungen und Einnahmeverbesserungen.

Ein entscheidender Posten sind Mehraufwendungen im Bereich Personal, die unter anderem auf flutbedingt notwendigen Stellenzuwachs und gesetzliche Lohnerhöhungen zurückgehen. Die für 2024 in annähernder Höhe von 2.7 Mio. Euro in Aussicht gestellte Landeszuwendung für flutbedingte Personalkosten ermöglicht die weiterführende Auszahlung einer Flutzulage an die städtischen Angestellten (700.000 Euro), kann aber die Steigerung der Kosten (Gesamtaufwendungen 2024: 28.4 Mio. Euro) nicht langfristig decken. Daher strebt die Stadt unter anderem im Zuge von Fluktuation sowie der Verlagerung rein flutbedingter Personalmehraufwendungen auf Dritte, z.B. die Aufbaugesellschaft, einen Stellenrückbau an.

Zwei neue Planstellen

Auch im Bereich Hochwasser- und Katastrophenschutz schlagen notwendige Personal- und Materialaufwendungen zu Buche, zuletzt die Schaffung zweier neuer Planstellen für hauptamtliche Gerätewarte bei der Feuerwehr. Der Betriebshof soll mit einer zu diesem Zweck geschaffenen Kolonne dazu beitragen, den Regenrückhalt in der Fläche zu stärken und wurde hierzu mit Material und Fahrzeugen ausgestattet.

Negativ auf den Haushalt wirkt sich neben vielfach noch immer hinter Vorflut-Niveau zurückbleibenden Einnahmen der starke Zinsanstieg durch Vorfinanzierungen aus, der 2024 mit 2,3 Mio. Euro berücksichtigt wird. Durch Vereinfachung bei den Mittelabrufen sowie einer deutlichen Erhöhung der Antragsmenge und -geschwindigkeit hofft die Stadt jedoch, diese Kosten auf Dauer weiter reduzieren zu können. Nach wie vor ergibt sich zudem auch die Notwendigkeit zur Vorfinanzierung von Maßnahmen, die aufgrund teils gesetzlicher Anpassungen, z.B. bei Nachhaltigkeit, Klimaschutz oder Barrierefreiheit, möglicherweise nicht vollständig über den Aufbaufonds finanziert werden können. Trotz Bereitschaft des Fördergebers, Notwendiges und Sinnvolles im vertretbaren Rahmen mitzufinanzieren, verbleibt hier ein Restrisiko entsprechender Mehrkosten.

Nachhaltige Stromerzeugung

Mit Blick auf die hohen Energiekosten treibt die Stadt, auch in Zusammenarbeit mit den Ahrtal-Werken, die nachhaltige Erzeugung und Versorgung voran. Weitgehende Autarkie für die Stadt sowie ihre Bürgerinnen und Bürger ist das Ziel. Die Prüfung der Möglichkeiten nachhaltiger Energieversorgung hat daher auch hohe Priorität bei allen städtischen Neu- und Wiederaufbauprojekten im Bereich Hochbau.

Hinsichtlich der Gebühren plant die Stadt neben einer moderaten Erhöhung der Wasser- und Abwassergebühren die Senkung der Marktgebühren auf 1 Euro/m2 und die geringfügige Reduzierung der Kehrgebühren auf 3.30 Euro/Meter.

Die neue Haushaltssatzung kann zeitnah im Stadtportal unter https://www.bad-neuenahr-ahrweiler.de/buergerservice/ortsrechtsammlung/ eingesehen werden.

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