Politik | 04.09.2024

Wahl des Jugendbeirats der Stadt Sinzig

Sinzig. Erneut wird in der Stadt Sinzig der Jugendbeirat gewählt, dem bis zu 25 Personen angehören können. Die Grundlagen hierzu hat die Stadt durch die Satzung geschaffen, welche am 14.11.20219 in Kraft trat.

Aufgabe des Jugendbeirates ist es, die Organe der Stadt bei Fragen bezüglich der minderjährigen Einwohnerinnen und Einwohner durch Anregungen, Empfehlungen und Stellungnahmen zu beraten – auch aufgrund eigener Initiative. Somit kann sich der Jugendbeirat im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten am kommunalen Willensbildungsprozess bei spezifischen kinder- und jugendrelevanten Themen beteiligen. Der/die Vorsitzende des Jugendbeirates hat darüber hinaus das Recht, sich in einem Ausschuss des Stadtrates, im Stadtrat selbst oder in Ortsbeiräten nach den Bestimmungen der jeweiligen Geschäftsordnung zu äußern, sofern Angelegenheiten, die von wesentlicher Bedeutung für die Kinder und Jugendlichen in Sinzig sind, beraten werden.

Der Jugendbeirat wird in einer Wahlversammlung in geheimer Wahl gewählt. Die Wahlversammlung findet statt am Freitag, 20. September 2024 um 15 Uhr im Ratssaal der Stadtverwaltung Sinzig, Kirchplatz 5, 53489 Sinzig.

Wahlberechtigt und gleichzeitig wählbar sind alle Jugendlichen vom vollendeten 14. Lebensjahr bis zum Eintritt der Volljährigkeit mit Hauptwohnsitz in Sinzig. Die Wahlversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 30 zum Jugendbeirat wählbare Einwohnerinnen und Einwohner erschienen sind. Die Wahl wird in Form einer Mehrheitswahl durchgeführt.

Alle zum Stichtag 20.09.2024 wahlberechtigten Jugendlichen werden durch ein persönliches Anschreiben der Stadtverwaltung Sinzig über die Wahlversammlung und die Abläufe informiert.

Bürgermeister Andreas Geron ruft die Jugendlichen auf, von der Möglichkeit der Wahl und Kandidatur zum Jugendbeirat Gebrauch zu machen und am 20. September an der Wahlversammlung teilzunehmen: „Mit dem Jugendbeirat haben wir die Möglichkeit geschaffen, dass sich Jugendliche aktiv mit Ideen, Anregungen und Hinweisen in die politische Diskussion vor Ort einbringen können. Ich würde mich freuen, am 20. September viele Jugendliche im Ratssaal zu der Wahlversammlung begrüßen zu dürfen!“

Pressemitteilung

Stadt Sinzig

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  • bley: hallo Jochen, habe eurer Jubiläum in blick aktuell gesehen. Hoffe dir geht es immer noch gut. aus dem hohen Norden grüsst Kurt.
  • Rolf Stern : Die Rechtslage ist eindeutig und lässt keinen Raum für politische Wunschinterpretationen. Nach § 10 Abs. 2 KAG Rheinland-Pfalz sind Erneuerung, Verbesserung und Umbau öffentlicher Verkehrsanlagen beitragspflichtig.
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