Politik | 24.03.2018

Mechthild Heil besuchte den Kreisverband „Donum Vitae“ in Ahrweiler

„Werbeverbot soll bestehen bleiben“

CDU-Parlamentarierin zufrieden mit der jüngsten Abstimmung im Bundestag

Mechthild Heil (r.) mit Monika Wefers bei Donum Vitae in Ahrweiler. privat

Ahrweiler. Die CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil informierte sich jetzt bei der Schwangerschaftsberatungsstelle „Donum Vitae“ im Kreis Ahrweiler über die aktuelle Arbeit. Eine der hauptamtlichen Kräfte des Vereins, Diplom-Sozialpädagogin Monika Wefers, berichtete über die Schwerpunkte. In den neuen Büroräumen von „Donum Vitae“ in der Rotweinstraße 7-9 findet die allgemeine Schwangerenberatung und sowie die sogenannte „Konfliktberatung“ satt, aber eben auch die Kinderwunschberatung. Aufklärungsarbeit findet insbesondere in den Schulen des Kreises Ahrweiler statt. Natürlich wurde im Gespräch auch die aktuell bundespolitisch diskutierte Frage des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche thematisiert.

Die Rechtslage in Deutschland ist eindeutig geregelt: Eine Schwangerschaftskonfliktberatung ist nach deutschem Recht gemäß Paragraf 219 des Strafgesetzbuches erforderlich, damit ein Schwangerschaftsabbruch straffrei durchgeführt werden kann. Damit eine Beratungsbescheinigung ausgestellt werden kann, muss die Beratungsstelle eine staatliche Anerkennung haben. Das Bundesverfassungsgericht verlangt zudem, dass die Konfliktberatung organisatorisch getrennt sein muss von den Kliniken, in denen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, damit keine unzulässige Verquickung von Beratung und finanziellem Interesse möglich ist. Zusätzlich wird im Paragrafen 219a verboten, dass Ärzte für Schwangerschaftsabbrüche werben.

Mechthild Heil bezieht dazu eindeutig Position: „Frauen in Schwangerschaftskonflikten haben selbstverständlich ein Recht auf Information und freie Arztwahl. Schwangerschaftsabbrüche sind aber keine ‚normalen‘ medizinischen Eingriffe. Diese Beratung dient, wie explizit in Paragraf 219 geregelt, dem Schutz des ungeborenen Lebens. Sie ist in doppelter Anwaltschaft für Mutter und Kind ergebnisoffen, da der Schutz des ungeborenen Lebens nur gemeinsam mit der Mutter funktioniert. Der Paragraf 219a folgt diesem Ansatz konsequent, indem er die öffentliche Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verbiete. Frauen erfahren in Beratungsstellen – wie denen des Trägers Donum Vitae e.V. – eine umfangreiche individuelle Beratung, die sie zu einer eigenständigen Gewissensentscheidung befähigt. Dazu gehört auch die Aufklärung über Möglichkeiten und Modalitäten eines Abbruchs. Sollte eine Frau sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, steht ihr selbstverständlich eine sachliche, individuelle Beratung durch den ausführenden Arzt zu. Diese Beratung fällt nicht unter das Verbot der öffentlichen Werbung.“

Die Christdemokratin zeigt sich sehr zufrieden, dass der Versuch im Deutschen Bundestag gescheitert ist, gegen die CDU/CSU eine Abstimmung über die Aufhebung des Werbeverbots herbeizuführen. Pressemitteilung des

MdB Mechthild Heil (CDU)

Mechthild Heil (r.) mit Monika Wefers bei Donum Vitae in Ahrweiler. Foto: privat

Leser-Kommentar
24.03.201815:16 Uhr
Winfried Heinzel

Marion Morassi, Kreissprecherin für DIE LINKE. Ahrweiler fordert dagegen: "Jede schwangere Frau sollte das Recht haben, allein und ohne staatliche Bevormundung oder Belehrungsversuche über sich und ihren Körper zu entscheiden.

Wir wollen die ersatzlose Streichung des §218.
Wir wollen ebenso den §219 StGB abschaffen, in dem ein sogenanntes Werbeverbot festgeschrieben ist, bei dem es sich jedoch eigentlich um ein Informationsverbot handelt.

Stattdessen wollen wir Angebote der freiwilligen Beratung ausbauen und Plankrankenhäuser dazu verpflichten, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, damit eine wohnortnahe Versorgung sichergestellt werden kann.

Diese Forderungen gründen auf einem umfassenden Verständnis der "sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte", die sowohl eine Sexualität ohne Fortpflanzungswunsch als auch die frei Entscheidung zur Elternschaft beinhalten."

Bildergalerien
Neueste Artikel-Kommentare
  • Dr. Axel Ritter : Im Zusammenhang mit dem geplanten Abriss der St. Pius-Kirche ist der Urheberschutz zu beachten, der 70 Jahre nach dem Tod des Architekten Stefan Leuer gilt, der 1979 gestorben ist! Der Urheberschutz gilt...
  • Hans Meyer: Wie gehabt ist auch Ihre nächste Stammtischbekundung. Dummerweise wird Grünstrom zu 4-8 cent/kWh geliefert. An den 30 cent/kWh-Strompreisen aus der Steckdose verdienen massiv die Netzbetreiber. Nur mal...
  • Michael Krah: Ausgerechnet jene haben "wichtige Akzente" gesetzt,deren ideologische Politik für die Zustände im Land die Hauptverantwortung trägt.Die fast höchsten Energiepreise der Welt,der weitreichende Verlust der...

Zeitumstellung – sinnvoll oder überflüssig?

  • Pro Sommerzeit: leider bietet dieses Quiz nur die Option, zwischen dauerhafter Normalzeit (Winterzeit) oder wechselnder Zeitumstellung zu wählen. Die meisten Menschen würden wohl mit einer Abschaffung dauerhafte Sommerzeit implizieren und diese auch befürworten.
Imageanzeige
Allgemeine Anzeige
Stellenanzeige Fahrer
Mitarbeitenden (m/w/d) für ihren Besucherservice
Titelanzeige BH, L, U
Titelanzeige
Anzeigenauftrag #PR106350-2025-0443#
Medizinstudenten/innen (w/m/d)
Empfohlene Artikel

Remagen. Um die Nutzung von E-Ladesäulen effizienter und fairer zu gestalten, werden ab dem 01. November 2025 einheitliche Blockiergebühren zwischen 08:00 und 20:00 Uhr an den städtischen E-Ladesäulen erhoben. Diese ersetzen die bisherige, teilweise uneinheitliche Regelung und sollen Verwirrung sowie eine ineffiziente Nutzung der Ladeinfrastruktur verhindern. Entsprechende Ladebedingungen sind in...

Weiterlesen

Weitere Artikel

Männer kehrten nach Probefahrt nicht zu Eigentümer zurück

VG Altenahr: Auto bei Probefahrt geklaut

Hönningen. Am Samstag, 11. Oktober gegen 22.30 Uhr kam es in der Ortslage Hönningen zu einem KFZ-Diebstahl. Zwei unbekannte männliche Täter wollten eine Probefahrt mit einem schwarzen BMW E46 durchführen, brachten das Fahrzeug nach der Probefahrt aber nicht wieder zu dem Eigentümer zurück.

Weiterlesen

Dauerauftrag 2025
Daueranzeige 2025
Baumfällung & Brennholz
Daueranzeige
Bestellung Nr. 4300003040 - W100 - 606 - Entdecker Bonus
Vorabrechnung, Nr. AF2025.000354.0, Oktober 2025
Anzeigenauftrag #PR106350-2025-0443#
Anzeige zu Video Wero
Image Anzeige
Heimat aktiv im Herbst erleben
30-jähriges Jubiläum
Laborhilfskraft (w/m/d)
Anzeige + PR zur Auszeichnung
Azubi Forstwirt-/in (m/w/d)
"Wenn aus Morgen plötzlich heute wird"
Stellenanzeige Azubis 2026
Stellenanzeigen
Stellenanzeige Reinigungskraft in Teilzeit gesucht