Wildriss in der Verbandsgemeinde Bad Breisig

Verbandsgemeindeverwaltung verweist auf geltende Regularien und bittet Bürgerinnen und Bürger um erhöhte Aufmerksamkeit und aktive Hilfe

Wildriss in der Verbandsgemeinde Bad Breisig

Rehwild-Riss in der Nähe eines Waldguts in Rheineck. Gegenseitige Rücksicht und die Beachtung der geltenden Regeln ermöglicht allen Beteiligten ein harmonisches Miteinander. So können Mensch und Tier die Natur gemeinsam genießen. Die Verbandsgemeinde Bad Breisig möchte an alle Hundebesitzer und Hundeführer appellieren, sich in der freien Natur entsprechend zu verhalten. Foto: VG Bad Breisig

27.01.2022 - 09:10

Bad Breisig. Aufgrund eines aktuellen Rehwild-Risses durch freilaufende Hunde nahe eines Waldguts in Rheineck, wendet sich die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig mit einem Appell an alle Bad Breisiger Hundehalter. Hunde sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass sie nicht zur Gefahr für Mensch und Tier werden. Leider geschieht es immer wieder, dass freilaufende Hunde Menschen, insbesondere Kinder, oder andere Hunde, Weidevieh oder Wild anfallen, hetzen und verletzen. Diese Vorfälle könnten auf ein Minimum reduziert werden, wenn die Vorschriften des Anleinens beachtet würden. Ohne Begleitung einer Person dürfen Hunde nicht frei umherlaufen. Innerhalb geschlossener Ortschaften müssen Hunde auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen an der Leine geführt werden. In Grün- und Erholungsanlagen dürfen Hunde nicht frei umherlaufen. Auf Kinderspielplätze und Liegewiesen dürfen Hunde nicht mitgenommen werden. In der freien Landschaft dürfen Hunde auf öffentlichen und privaten Wegen und Pfaden, auf Wegrändern, auf Brachflächen sowie auf anderen landwirtschaftlich nicht genutzten Flächen unangeleint laufen; sie müssen dann aber zu jeder Zeit durch Zuruf ihres Halters/Hundeführers unter Kontrolle zu bringen sein. Falls dies nicht der Fall ist, müssen die Tiere angeleint werden.

Insbesondere während der Setz- und Brutzeiten ist darauf zu achten, dass wild lebende Tiere nicht durch Hunde gestört werden. Im Wald müssen Hunde abseits der Wege an der Leine geführt werden. In Naturschutzgebieten dürfen die markierten Wege nicht verlassen und Hunde müssen hier immer an der Leine geführt werden (Leinenpflicht). Hunde sind so zu halten, dass niemand durch anhaltendes Bellen gestört wird. Nach dem rheinland-pfälzischen Jagdgesetz droht ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro, wenn ein Wildtier zu Schaden gekommen ist. Zusätzlich prüft das Ordnungsamt im Einzelfall Maßnahmen nach der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden wie Maulkorb- und Leinenzwang bis hin zur Tötung des Hundes.

Wenn Sie zum aktuellen Wildriss sachdienliche Hinweise geben können, informieren Sie bitte die Verwaltung unter info@bad-breisig.de oder telefonisch unter 02633 / 45 68-111.

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