Politik | 18.07.2018

Bundesverfassungsgericht bestätigt Verfassungsmäßigkeit

Wilhelm: Gericht unterstreicht Bedeutung und Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Gesetzgeber bei Zweitwohnungen zu Anpassung aufgefordert

Karlsruhe. Der ARD-Vorsitzende und Intendant des Bayerischen Rundfunks, Ulrich Wilhelm, hat das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts begrüßt, nach dem der Rundfunkbeitrag im privaten und nichtprivaten Bereich verfassungsgemäß ist: „Dieses Urteil bestätigt den konsequenten Weg des Gesetzgebers, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland zeitgemäß fortzuentwickeln.“

Der ARD-Vorsitzende wies zudem darauf hin, dass dieses Urteil neben der Finanzierungsfrage auch wichtige Feststellungen zur Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks enthält. Das Gericht habe in seiner Urteilsbegründung den verfassungsmäßigen Auftrag vollumfänglich bestätigt:

„Das Bundesverfassungsgericht hat hervorgehoben, dass die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im digitalen Zeitalter wächst. Seine Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden, wird umso wichtiger, je mehr die Digitalisierung der Medien voranschreitet. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk trägt zu inhaltlicher Vielfalt bei, wie sie allein über den freien Markt nicht gewährleistet werden kann.“

Wilhelm weiter: „Dies ist ein wichtiger Tag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, dessen Bedeutung im digitalen Zeitalter nicht ab-, sondern zunimmt.“

Der ARD-Vorsitzende betonte, dass der Korrekturbedarf des Gerichts nicht die Grundanlage des Rundfunkbeitrags betreffe, sondern nur den Einzelaspekt der Zweitwohnungen: „Im Hinblick auf die Beitragsgerechtigkeit begrüßen wir diese Entscheidung - auch wenn das voraussichtlich einen höheren Verwaltungsaufwand zur Folge hat und Angaben zu Zweitwohnungen erhoben werden müssen. Hier muss der Gesetzgeber nun nachjustieren.“

Das Gericht hat den Gesetzgeber aufgefordert, die notwendigen Anpassungen bis 30. Juni 2020 vorzunehmen.

Pressemitteilung ARD

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