Rebflächen umstellen:
Winzer können Anträge für Teil 1 des Antragsverfahrens stellen
Bad Neuenahr-Ahrweiler. Winzer können vom 2. bis zum 30. September wieder Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2020 stellen. Darauf macht die Kreisverwaltung Winzer aufmerksam.
Das betrifft alle Flächen, auch Flächen im Flurbereinigungsverfahren, wenn sie im Frühjahr 2020 gerodet werden sollen und die Winzer eine Förderung erhalten möchten. Rodungsbescheide aus den Vorjahren verlieren ihre Gültigkeit, wenn die Rebflächen nicht gerodet wurden. Die Flächen müssen erneut beantragt werden. Auch derzeit unbestockte Flächen sind zu melden, für die eine Bestockung mittels Pflanzrecht aus der sogenannten Umwandlung beziehungsweise Genehmigung auf Wiederbepflanzung beabsichtigt ist. Im Januar des geplanten Pflanzjahres erfolgt die Antragstellung Teil 2. Dies entspricht der Verfahrensweise der Vorjahre. Hier können allerdings nur Flächen beantragt werden, die auch bereits in Teil 1 aufgeführt wurden.
Die Antragsformulare und das Merkblatt stehen nicht mehr in Papierform zur Verfügung. Es empfiehlt sich daher, den Antrag über das Weinbauinformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz auszufüllen: https://www.lwk-rlp.de/de/weinbau/service/wip-weininformationsportal/
Nach einer Kontrolle vor Ort erhalten die Antragsteller eine Nachricht, ob die Rodung auf den beantragten Flächen erfolgen kann. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen auf den Flächen keine Veränderungen vorgenommen werden. Die Benachrichtigung erfolgt für den Herbstantrag Anfang Dezember.
Auskunft erteilt bei der Kreisverwaltung Ahrweiler Sonja Axeler, Tel. (0 26 41) 975-296, per E-Mail an Sonja.Axeler@kreis-ahrweiler.de.
Pressemitteilung der
Kreisverwaltung Ahrweiler
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