Die neue Ortsumgehung in Bad Neuenahr wurde freigegeben

Wissing: Mehr Verkehrssicherheit und Entlastung

Bad Neuenahr. Verkehrsminister Dr. Volker Wissing hat gemeinsam mit dem Parlamentarischen Staatssekretär des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, Steffen Bilger, die neue Ortsumgehung Bad Neuenahr im Zuge der B 266 für den Verkehr freigegeben. „Die neue Ortsumgehung ist ein Meilenstein für die gesamte Region“, sagte Verkehrsminister Dr. Volker Wissing bei der Verkehrsfreigabe in Bad Neuenahr. „Die Bürgerinnen und Bürger in Bad Neuenahr werden durch die neue Verkehrsführung deutlich vom Verkehr entlastet. Zudem erhöhen umfangreiche Lärmschutzmaßnahmen die Lebensqualität in der Kurstadt. Die neue Umgehung bringt mehr Verkehrssicherheit und führt zu einem besseren Verkehrsfluss. Innerörtliche Staubildungen gehören zukünftig der Vergangenheit an. Bad Neuenahr erhält eine leistungsfähige Verknüpfung zwischen regionalem und überregionalem Straßennetz“, so Wissing. Die B 266 ist eine Verbindungsstraße für den lokalen und regionalen Verkehr, gleichzeitig aber auch eine leistungsfähige Fernstraßenverbindung. Mit der Fertigstellung des Abschnitts „Im Dellmich - Im Schwertstal“ ist in Bad Neuenahr der Lückenschluss für den vollständigen vierstreifigen Ausbau der B 266 zwischen den beiden Zubringerautobahnen A 571 und A 573 an die A 61 erreicht worden. Umfangreiche Lärmschutzmaßnahmen und der Bau von zwei kurzen Tunneln werden die Anwohner zukünftig entlasten. Zur Schonung des Landschaftsschutzgebietes, der Weinbergsflächen und der Wohnbebauung wurde für den Bauabschnitt ein reduzierter Straßenquerschnitt gewählt. Rund 48 Millionen Euro hat der Bund als Straßenbaulastträger in den Neubau der rund 1,8 Kilometer langen Verlegung der Bundesstraße investiert. Das anspruchsvolle Großprojekt erforderte eine Gesamtbauzeit von knapp zehn Jahren. Mit der neuen Ortsumgehung entstehen für die Kurstadt Bad Neuenahr-Ahrweiler neue städtebauliche Entwicklungsmöglichkeiten, auch im Hinblick auf die Landesgartenschau 2022.

Pressemitteilung des

Ministeriums für Wirtschaft,

Verkehr, Landwirtschaft

und Weinbau