Rhein-Sieg-Kreis
„Grünes Abitur“, Schießpulver und Namensänderungen
Die vielschichtigen Aufgaben der Kreisordnungsbehörde
Rhein-Sieg-Kreis. Nicht viele wissen oder ahnen, was sich hinter den vielschichtigen Aufgaben des Kreisordnungsamtes verbirgt. So wird kaum jemand vermuten, dass man dort das „grüne Abitur“ ablegen kann und sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter neben Angelegenheiten zur Staatsangehörigkeit unter anderem auch mit Namensänderungen und der Lagerung von Treibladungspulver, auch Schießpulver oder Schwarzpulver genannt, befassen. Grund genug, sich einmal diese interessanten Aufgabenbereiche näher anzuschauen und dabei zurück zu blicken, wie viele Personen diesen Service des Kreisordnungsamtes im Jahr 2013 genutzt haben:
Namensänderungsrecht
Obwohl das deutsche Namensänderungsrecht im internationalen Vergleich recht streng geregelt ist – es muss schließlich ein „wichtiger Grund“ für eine Namensänderung vorliegen - wurden im Jahre 2013 116 Namensänderungen beim Kreisordnungsamt genehmigt.
Ein „wichtiger Grund“ liegt beispielsweise dann vor, wenn jemand einen sogenannten „Sammelnamen“ wie Müller Meier, Schmitz oder einen anstößigen beziehungsweise lächerlichen Vor- oder Familiennamen führt. Nicht selten wird auch für minderjährige Kinder aus geschiedenen Ehen eine Änderung des Familiennamens in den Familiennamen der Mutter beantragt.
Jägerprüfung
Das sogenannte „grüne Abitur“ – wie die Jägerprüfung auch genannt wird – kann man ebenfalls in der Kreisordnungsbehörde ablegen. Dabei wird den Kandidatinnen und Kandidaten einiges abverlangt, denn sie müssen ausreichende Kenntnisse über Tierarten, Wildbiologie, Wildhege, Naturschutz, den Jagdbetrieb, Waffentechnik und das Jagdrecht nachweisen. Insgesamt 44 Personen haben 2013 erfolgreich die Jägerprüfung bestanden und konnten somit einen Jagdschein „lösen“, der zur Jagd berechtigt. Wie groß die Jägerschaft im Rhein-Sieg-Kreis ist, zeigt auch die Anzahl von 979 erteilten Jagdscheinen in 2013.
Dass das Hobby Angeln weiterhin sehr beliebt ist, zeigt die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den im Frühjahr und Herbst 2013 durchgeführten Fischerprüfungen bei der Kreisordnungsbehörde. Von den insgesamt 279 Prüflingen haben 260 die Fischerprüfung bestanden und konnten somit den begehrten Angelschein „lösen“. Die Angelkandidatinnen und – kandidaten mussten bei den Prüfungen neben ihrem fachlichen Wissen rund um die Fischerei (unter anderem das Erkennen von Fischarten) auch ihr praktisches Geschick, wie beispielsweise den waidgerechten Zusammenbau von Angelruten, unter Beweis stellen.
Schwarzes Pulver
Treibladungspulver, auch Schießpulver oder Schwarzpulver genannt, birgt auch in kleinsten Mengen bei unsachgemäßer Lagerung eine hohe Gefahr. Deshalb benötigt man für die Aufbewahrung von Treibladungspulver eine Sprengstofferlaubnis, die beim Kreisordnungsamt beantragt werden kann. Im Jahre 2013 konnte 15 Personen erstmals eine Sprengstofferlaubnis erteilt werden. Weiteren 59 Personen wurde die Sprengstofferlaubnis verlängert. Dabei wurden durch das Ordnungsamt des Rhein-Sieg-Kreises auch 38 Besuche „vor Ort“ zur Kontrolle und Beratung über die Lagerung von Treibladungspulver durchgeführt.
Pressemitteilung
des Rhein-Sieg-Kreises
