Politik | 22.03.2014

Kreistag beschließt die Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums

„Integration ist eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe“

Rhein-Sieg-Kreis. Der Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises hat sich mehrheitlich für die Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums (KI) beim Rhein-Sieg-Kreis ausgesprochen. Ein entsprechender Antrag soll auf Grundlage der von der Verwaltung vorgelegten Konzeption beim Landesministerium für Arbeit, Integration und Soziales NW gestellt werden. Schwerpunktthemen der zukünftigen Arbeit eines KI im Rhein-Sieg-Kreis sollen der Aufbau und die Sicherstellung einer flächendeckenden und qualifizierten Sprachförderung der Schüler im Rhein-Sieg-Kreis sein. Ein zweiter Baustein ist die Verbesserung des Zugangs zum Gesundheitssystem für Familien mit Migrationshintergrund. „Integration ist eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe, der sich der Rhein-Sieg-Kreis, als zweitgrößter Landkreis Deutschlands, stellen muss. In Zusammenarbeit mit unseren 19 Städten und Gemeinden im Rhein-Sieg-Kreis ist es Aufgabe des Kreises und der hier vorgehaltenen Strukturen sowie Netzwerke eine Bündelungs- und Ergänzungsfunktion wahrzunehmen“, unterstreicht Landrat Frithjof Kühn die Bedeutung eines Kommunalen Integrationszentrums für die Bürger des Rhein-Sieg-Kreises. „In diesem Sinne ist es wichtig, die Fördergelder, die vonseiten des Landes für diese Aufgaben bereitgestellt werden, sinnvoll einzusetzen. Mit der Einrichtung einer Landesweiten Koordinierungsstelle (LaKI) für Kommunale Integrationszentren hat das Land Vorgaben gemacht. Die müssen berücksichtigt werden, um auch in Zukunft für diesen wichtigen Integrationsprozess weiterhin Fördergelder zu erhalten“, betont Landrat Frithjof Kühn. Einstimmig hatten die Mitglieder des Kreisausschusses in ihrer Sitzung am 9. Dezember 2013 die Verwaltung mit der Erstellung eines entsprechenden Antragskonzepts beauftragt. Hintergrund dieser Entscheidung war die Auffassung, dass ein KI beim Rhein-Sieg-Kreis ein wichtiger Bestandteil notwendiger Netzwerkarbeit sein würde, der die schon bei den Kommunen und beim Kreis bestehende Integrationsarbeit sinnvoll ergänzen könnte. Diese kreisweite Aufgabe solle von allen gemeinsam verantwortlich wahrgenommen werden. Sollte der Antrag durch das Land genehmigt werden und ein KI eingerichtet werden, wird die bisherige Integrationsstelle des Rhein-Sieg-Kreises in die neue Stelle überführt. Angesichts der Größe des Landkreises wird der Rhein-Sieg-Kreis maximal gefördert, das heißt, die Einrichtung eines KI mit 3,5 Stellen und zwei Lehrkräften. Für den Kreis bedeutet das Mehrkosten pro Jahr von circa 80.000 Euro während der Dauer der Förderung. Mit dem „Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen“ aus 2012 hat das Land Ziele und Grundsätze der Integrationspolitik, die Aufgaben des Landes sowie die Gestaltung eines institutionellen Rahmens für die Beteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund im Land und in den Kommunen festgeschrieben. Danach werden in Kreisen und kreisfreien Städten KI gefördert, die über ein Integrationskonzept verfügen. Pressemitteilung des

Rhein-Sieg-Kreises

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