Allgemeine Berichte | 03.12.2015

Agentur für Arbeit Bonn

Kindergeld: Einführung der Steuer-Identifikationsnummern

Rhein-Sieg-Kreis. Die Besorgnis ist unbegründet, dass die Kindergeldzahlung eingestellt wird, wenn bis zum 1.1.2016 keine Mitteilung der Steuer-Identifikationsnummer vorliegt. So ist es aktuell nicht erforderlich, diese mitzuteilen oder die Service-Rufnummern der Familienkasse anzurufen. Durch ein automatisches Meldeabgleichsverfahren liegt den örtlichen Familienkassen bereits ein Großteil der Steuer-Identifikationsnummern vor. Sollte die Steuer-Identifikationsnummer noch nicht bei der Familienkasse vorliegen, werden Kindergeldberechtigte im Laufe des Jahres 2016 von ihrer zuständigen Familienkasse kontaktiert. Kindergeld wird auch ohne Vorliegen der Steuer-Identifikationsnummer fortgezahlt. Grundsätzlich werden die Familienkassen es nicht beanstanden, wenn die Steuer-Identifikationsnummern im Laufe des Jahres 2016 nachgereicht werden. Die in verschiedenen aktuellen Publikationen verbreitete Meldung, dass eine Kindergeldzahlung eingestellt wird, wenn bis zum 1.1.2016 keine Mitteilung der Steuer-Identifikationsnummer vorliegt, ist unzutreffend.

Weitere Informationen zum Kindergeld sind im Internet abrufbar unter www.arbeitsagentur.de -› Bürgerinnen und Bürger -› Familie und Kinder -› Kindergeld, Kinderzuschlag. Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit finden sich im Internet unter www.ba-audio.de. Bundesagentur für Arbeit auf Twitter: www.twitter.com/bundesagentur

Pressemitteilung

Agentur für Arbeit Bonn

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