Deutsche Herzstiftung
Organspende - Wichtiger denn je
Es gibt keine feste Altersgrenze für eine Organspende
Region. “Am 1. November des letzten Jahres 2012 trat das Gesetz zur Einführung der Entscheidungslösung betreffend Transplantation in Kraft. Danach werden alle Bürgerinnen und Bürger ab dem 16. Lebensjahr regelmäßig darauf hingewiesen, sich mit dem Thema Organ- und Gewebespende auseinanderzusetzen und eine Entscheidung zur eigenen Organspendebereitschaft zu treffen“, berichtet Rainer Walterscheid, der ehrenamtliche Beauftragte der Deutschen Herzstiftung hier im Rhein-Sieg-Kreis. Die Zeit nach Inkrafttreten der Novellierung des Transplantationsgesetzes war mit der Hoffnung auf eine gesteigerte Spenderzahl verbunden. Dennoch sind die Spenderzahlen auf einem Tiefstand, der so zu erklären ist, dass das Vertrauen der Bevölkerung wegen der bekannten aufgedeckten Manipulationen noch nicht wieder zurück gewonnen wurde.
Manipulationen an Patientendaten werden bestraft
Aktuelles Informationsmaterial zur Organspende hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) nun herausgegeben, das viele Fragen beantwortet, so beispielsweise "Was sagt uns das neue Transplantationsgesetz?"; "Warum gibt es lange Wartelisten?"; "Was ist der Hirntod und wie wird er festgestellt?"; "Ist es möglich, die Einwilligung zur Organ- und Gewebespende zu widerrufen?"; "Was regelt eine Patientenverfügung und wie kann die Entscheidung zur Organ- und Gewebespende darin festgehalten werden?" Zum 1. August 2013 gab es die III. Gesetzesänderung die besagt, dass Manipulationen an Patientendaten bestraft werden. Das ist nur ein kleiner Auszug aus der aktuellen handlichen 20-seitigen Broschüre der BZgA, die jetzt telefonisch angefordert werden kann bei Rainer Walterscheid unter Tel. (0 22 42) 8 56 39, am besten montags bis freitags in der Zeit von 10 bis 12 Uhr.
Es entstehen Portokosten von 1,45 Euro.
Pressemitteilung der
Deutschen Herzstiftung
