LSB-Aktionswoche „Sport lebt Vielfalt“ von 9. bis 15. November
Aufruf an interessierte Vereine
An sieben Tagen dreht sich alles um Integration, Inklusion und Antidiskriminierung
Region. Die Anerkennung von unterschiedlichen Interessen, körperlichen Voraussetzungen, kulturellen Hintergründen und sexuellen Orientierungen gilt mehr denn je als Schlüsselqualifikation für ein friedvolles und gemeinschaftliches Zusammenleben in unserer Gesellschaft. Für Vereine und Verbände ergibt sich daraus eine Fülle an Potenzialen, für die der Landessportbund Rheinland-Pfalz (LSB) gemeinsam mit den Partnern der Steuerungsgruppe Inklusion – Behinderten- und Rehabilitationssport-Verband, Special Olympics und Gehörlosen-Sportverband – sowie dem Bundesprogramm „Integration durch Sport“ im Rahmen einer Aktionswoche von 9. bis 15. November sensibilisieren möchte.
An sieben Tagen erwartet alle (Sport-) Interessierten ein umfangreiches Programm, das Lust macht und dazu einlädt, sich mit den Themen Inklusion, Integration und Antidiskriminierung im Sport näher zu befassen. Im Fokus stehen zahlreiche Informations- und Fortbildungsmöglichkeiten, aktive Mitmachaktionen in ganz Rheinland-Pfalz, die Vermittlung von Handlungsempfehlungen zur Förderung von Vielfalt im Sport und die Einladung zum Vernetzen, Diskutieren und Nachdenken.
Vereine und Verbände, die sich an der Aktionswoche beteiligen möchten, sind herzlich eingeladen, unter Telefon 06131/2814-191 Kontakt zum LSB aufzunehmen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Die Anmeldung ist bis zum 30. September 2020 möglich. Alle Programmbeiträge werden in einem Programmheft veröffentlicht. Außerdem hilft der LSB die Vereine und Verbände bei der Bewerbung ihrer Programmpunkte. Wer auf eine finanzielle Unterstützung zur Umsetzung seines Vorhabens angewiesen ist, kann sich ebenfalls mit dem Landessportbund in Verbindung setzen.
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Sinzig. Ortsübliche Bekanntmachung über die öffentliche Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen in der Gemeinde _Sinzig_______ In der Gemarkung __Bodendorf______, Flur __13__, Flurstücke __124/1, 133______ wurden die Flurstücksgrenzen aus Anlass einer Liegenschaftsvermessung auf Antrag bestimmt und abgemarkt. Über diese Maßnahmen wurde am _17.3.2026_ eine Grenzniederschrift angefertigt.
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