Politik | 04.02.2014

Planungsausschuss Wachtberg beschäftigte sich mit Adendorf und Gimmersdorf

13 neue Baugrundstücke in „Scheeßberg“

Der Einstieg in die geplante Dorfentwicklung von Gimmersdorf ist für das zweite Halbjahr 2014 vorgesehen

Wachtberg. Kaum ist der neue Flächennutzungsplan für die Gemeinde Wachtberg in trockenen Tüchern, wird schon die Verwirklichung des ersten neu ausgewiesenen Baugebietes in Angriff genommen. Die WGZ Immobilien + Treuhand GmbH aus Münster möchte die Erweiterung des Baugebiets „Scheeßberg“ in Adendorf entwickeln, das erfuhr der Planung- und Umweltausschuss in seiner jüngsten Sitzung. Der genossenschaftliche Baulandentwickler habe sich zudem bereit erklärt, die Kosten der Planung sowie der Erschließung zu tragen und hierüber einen städtebaulichen Vertrag mit der Gemeinde Wachtberg abzuschließen, so der Erste Beigeordnete Jörg Ostermann. Mit dem Eigentümer der Grundstücke, Freiherr Georg von Loë von der Burg Adendorf, seien bereits die notwendigen Verträge geschlossen worden.

In dem Neubaugebiet könnten laut Flächennutzungsplan bis zu 13 Baugrundstücke vermarktet werden. Da die Fläche eine überschaubare Größe aufweise, unmittelbar an das örtliche Straßennetz angebunden sei und an die vorhandene technische Infrastruktur des bestehenden Wohngebietes „Scheeßberg“ angeschlossen werden könne, sehe die Verwaltung kein Problem.

Gelegenheit zum Start des Baulandmanagements

SPD-Sprecher Dr. Wolfgang Neusüß sah allerdings die Gelegenheit, in ein „Baulandmanagement“ der Gemeinde einzusteigen. Dabei solle die Gemeinde die Grundstücke übernehmen, überplanen und später dann auch vermarkten. „Gerade an dieser Stelle in direkter Sichtweite der Burg Adendorf müssen die städtebaulichen Ziele der Gemeinde besonders beachtet werden“, begründete er seinen Vorstoß. Hartmut Beckschäfer (CDU) erklärte zwar die grundsätzliche Bereitschaft seiner Fraktion, über ein Baulandmanagement in der Gemeinde Wachtberg nachzudenken, doch das kleine Baugebiet am „Scheeßberg“ sei dafür der falsche Einstieg. Hier habe der Ausschuss auch im normalen Bauleitplanverfahren noch genügend Einflussmöglichkeiten. So beauftragte der Ausschuss die Verwaltung, einen Entwurf für einen städtebaulichen Vertrag mit der WGZ zu erarbeiten, allerdings gegen die vier Stimmen von SPD und Grünen.

Baubeginn der Ortsumgehung nach 2014

Einen aktuellen Sachstandsbericht gab es auch zur geplanten Dorfentwicklung von Gimmersdorf. Hierzu führte Ostermann aus, das Projekt stehe in engem Zusammenhang mit dem Bau der Ortsumgehung Gimmersdorf und der danach erfolgenden Rückstufung der durch den Ort führenden Kreisstraßen zu Gemeindestraßen. Deshalb sollte der Zeitpunkt der Planung den zeitlichen Ablauf des Baus der Ortsumgehung berücksichtigen. „Nach aktuellem Stand ist der Baubeginn für die Ortsumgehung in 2014 nicht zu erwarten, insofern wird die Fertigstellung auch nicht vor 2016 erfolgen“, hatte Ostermann aus dem Kreishaus erfahren. Daraus folge, dass ein Rückbau oder eine Umgestaltung der jetzigen Kreisstraßen nicht vor 2017 erfolgen könnten. Deshalb sei es auch nicht sinnvoll, mit der Planung zu früh zu beginnen. Für die Neugestaltung sei ohnehin eine umfangreiche Bürgerbeteiligung vorgesehen. Das mache aber erst dann Sinn, wenn man die Randbedingungen kenne.

Umfassende Beteiligung der Bevölkerung geplant

Nach Ostermanns Dafürhalten sei ein Einstieg in das Projekt „Gestaltung Ortskern Gimmersdorf“ im zweiten Halbjahr 2014 völlig ausreichend. Zumal für das Projekt auch Zuschüsse des Landes und der EU aus dem Förderbereich „Integrierte ländliche Entwicklung“ in Anspruch genommen werden sollen, die Bezirksregierung Köln als Zuschussbehörde jedoch die Förderrichtlinien noch gar nicht bekannt gegeben habe. Diese erwarte man erst für den Sommer dieses Jahres. Die Bezirksregierung habe allerdings bereits vorgeschlagen, die für Gimmersdorf angedachten Planungen im Rahmen eines „Dorfinnenentwicklungskonzeptes“ unter Beteiligung der Dorfbevölkerung zu entwickeln. Die Gemeindeverwaltung unterstütze dieses. Dabei werde nämlich die gesamte Bandbreite des dörflichen Zusammenlebens in den Blick genommen, womit der Fokus nicht nur auf dem öffentlichen Verkehrsraum liege, sondern auch die private Bausubstanz, insbesondere landwirtschaftlich genutzte Objekte und Gebäude mit Ortsbild prägenden Charakter als Teilschwerpunkte in das Konzept einfließen könnten.

Weitere Aspekte, die man beachten müsse, seien Dorfgemeinschaftseinrichtungen, Infrastrukturmaßnahmen für den ländlichen Fremdenverkehr, Begrünung zur Schaffung von Lebensräumen von heimischen Tier- und Pflanzenarten sowie eine dezentrale Versorgung mit erneuerbarer Energie. Abgesehen davon müsse auch noch entschieden werden, ob man bei der Konzepterstellung externen Fachverstand einbinden wolle.

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