Politik | 19.06.2019

Klage von Ja zum Nürgburgring e.V. und NeXovation wurde abgelehnt

Eu-Gericht befindet: Der Verkauf des Nürburgrings ist rechtens

Der Preis sei nicht zu gering und Capricorn muss keine Landesmittel zurückzahlen

Das EU-Gericht wies die Klage gegen den Verkauf des Nürburgrings ab. Copyright: Nürburgring Betriebsgesellschaft mbH

Nürburg. Das Gericht der Europäischen Union hat entschieden: Der Verkauf des Nürburgrings an Capricorn ist nicht rechtswidrig. Der Verein „Ja zum Nürburgring e.V.“ und NeXovation scheiterten mit ihrer Klage. Die Rennstrecke wurde nach illegalen staatlichen Beihilfen vor fünf Jahren verkauft. Das Land Rheinland-Pfalz hatte zwischen 2002 und 2012 die öffentlichen Unternehmen unterstützt, die damals Eigentümer des Nürburgrings waren. Mithilfe der Landesmittel wurden ein Freizeitpark, Hotels und Restaurants gebaut sowie Formel-1-Rennen ausgerichtet. Rückwirkend entschied die EU-Kommission, dass diese Unterstützungsmittel nicht hätten ausgezahlt werden dürfen. Es war der Motorsportverband „Ja zum Nürburgring e.V.“, der seinerzeit Beschwerde einlegte. Es folgte der Verkauf des Nürburgrings an den Autozulieferer Capricorn. Neben dem Käufer Capricorn wollten auch die amerikanische Gesellschaft NeXovation und der „Ja zum Nürburgring e.V.“ den Nürburgring kaufen. Der Zuschlag ging allerdings an Capricorn, für rund 77 Millionen Euro wurde der Nürburgring verkauft. Dieser Preis wurde als zu gering kritisiert, zumal das Land bereits fast eine halbe Milliarde Euro in den Nürburgring gesteckt hatte. Sowohl der Technologiekonzern NeXovation als auch „Ja zum Nürburgring e.V.“ legten Beschwerde ein. Sie monierten, dass das Bietverfahren nicht offen, transparent, diskriminierungs- und bedingungsfrei gewesen sei. Das Bietverfahren habe Capricorn gegenüber anderen Bietern bevorzugt. Außerdem wurde kritisiert, dass Verkäufer und Käufer wirtschaftlich miteinander verbunden seien und der erzielte Preis nicht marktgerecht. Die Beschwerden wurden durch eine eigens eingerichtete Kommission als nicht zutreffend bewertet. Das bedeutet unter anderem, dass der neue Eigentümer nicht von etwaigen Rückforderungen betroffen ist, die das Land aufgrund der nichtrechtmäßigen finanziellen Beihilfe zugunsten des vormaligen Besitzers stellen könnte. Daraufhin reichten die Beschwerdeführer Klage ein. Sie forderten, die Bewertung der Kommission aufzuheben. Das EU-Gericht urteilte, dass die Klagen abzuweisen seien, weil sie teilweise unzulässig und im Übrigen unbegründet seien. Innerhalb von zwei Monaten können die Kläger nun prüfen, ob sie gegen das Urteil angehen wollen. -MX-

Das EU-Gericht wies die Klage gegen den Verkauf des Nürburgrings ab. Copyright: Nürburgring Betriebsgesellschaft mbH

Leser-Kommentar
Bildergalerien
Neueste Artikel-Kommentare
  • Thomas Napp: Die derzeitige Containeranlage war als Übergangslösung gedacht und ist baulich nicht für eine langfristige Nutzung ausgelegt. Ich selbst arbeite in solchen Containern und mit der Zeit tauchen dort massive...
  • H. Schüller: Nein, genau die Frage "wie viel" ist hier die richtige. Denken Sie einmal an die über Jahrhunderte verheerende Dominanz der christlichen Kirche in unserem Land, an Hexenverbrennung, Waffensegung, Judenverfolgung,...
  • Boomerang : Die Frage sollte sein - welche Religion verträgt unsere Stadt.
Dauerauftrag
Recht und Steuern
Heimersheimer Weihnachtsmärktchen, 29. – 30.11.25
Heimersheimer Weihnachtsmärktchen, 29. – 30.11.25
Nikolausmarkt Oberbreisig
Weihnachtsmarkt Nickenich
Katharinenmarkt Polch
Black im Blick
Anzeigenauftrag #PR106350-2025-0503#
Empfohlene Artikel

Kreis Ahrweiler. Die FDP im Kreis Ahrweiler setzt sich seit Jahren dafür ein, die Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen deutlich zu verbessern. Christina Steinhausen, Fraktionsvorsitzende der FDP im Remagener Stadtrat, hat dafür frühzeitig eine parteiübergreifende Arbeitsgruppe mit der DLRG und der Wissenschaft gegründet. Ihr Ziel: eine bessere Ausstattung mit Schwimmbädern und ein flächendeckend gesicherter Schwimmunterricht.

Weiterlesen

Kreis Ahrweiler. Mit der Idee eines Handwerksgymnasiums hat die FDP aus dem Kreis Ahrweiler beim Landesparteitag der Liberalen in Frankenthal sehr große Unterstützung gefunden. Die Delegierten nahmen den Antrag einstimmig in das Wahlprogramm für die Landtagswahl 2026 auf – ein deutlicher Erfolg für den Kreisverband und ein starkes Signal für die Bildungs- und Wirtschaftspolitik des Landes. Daniela...

Weiterlesen

Remagen. Mit großer Besorgnis betrachten die heimischen CDU-Abgeordneten Mechthild Heil MdB und Petra Schneider MdL die Entwicklungen rund um das Krankenhaus Remagen. Nachdem man monatelang davon ausgehen konnte, dass ein neuer Investor den Standort übernehmen würde, scheint sich dies nun zu zerschlagen. Gemeinsam mit Vertretern der CDU aus Remagen, Sinzig und Bad Breisig erörterte man jetzt vor Ort...

Weiterlesen

Weitere Artikel

Allgemeine Berichte

Friedhof stellt das Wasser ab

Mayen. Die Friedhofsverwaltung macht darauf aufmerksam, dass das Wasser aufgrund der gemeldeten Temperaturen ab sofort für die Wintermonate abgestellt wird.

Weiterlesen

Winterdienst in Rheinbach: Räum- und Streupflicht beachten

Sicher durch den Winter

Rheinbach. Mit Beginn der winterlichen Witterung erinnert die Stadtverwaltung Rheinbach an die Räum- und Streupflicht gemäß der Winterdienst- und Straßenreinigungssatzung. Diese regelt klar, welche Aufgaben Eigentümerinnen und Eigentümer sowie städtische Dienste im Rahmen des Winterdienstes übernehmen.

Weiterlesen

Dauerauftrag 2025
Dauerauftrag
Jörg Schweiss
Dauerauftrag 2025
Imageanzeige
Wir helfen im Trauerfall
Daueranzeige
Betriebselektriker
Gesucht wird eine ZMF
Mitarbeiter für Verkauf/Büro (m/w/d)
Katharinenmarkt Polch
Recht und Steuern
Adventszauber in Bad Hönningen
Black im Blick
Late-Night Shopping 2025
Debbekoche MK