Politik | 19.06.2019

Klage von Ja zum Nürgburgring e.V. und NeXovation wurde abgelehnt

Eu-Gericht befindet: Der Verkauf des Nürburgrings ist rechtens

Der Preis sei nicht zu gering und Capricorn muss keine Landesmittel zurückzahlen

Das EU-Gericht wies die Klage gegen den Verkauf des Nürburgrings ab. Copyright: Nürburgring Betriebsgesellschaft mbH

Nürburg. Das Gericht der Europäischen Union hat entschieden: Der Verkauf des Nürburgrings an Capricorn ist nicht rechtswidrig. Der Verein „Ja zum Nürburgring e.V.“ und NeXovation scheiterten mit ihrer Klage. Die Rennstrecke wurde nach illegalen staatlichen Beihilfen vor fünf Jahren verkauft. Das Land Rheinland-Pfalz hatte zwischen 2002 und 2012 die öffentlichen Unternehmen unterstützt, die damals Eigentümer des Nürburgrings waren. Mithilfe der Landesmittel wurden ein Freizeitpark, Hotels und Restaurants gebaut sowie Formel-1-Rennen ausgerichtet. Rückwirkend entschied die EU-Kommission, dass diese Unterstützungsmittel nicht hätten ausgezahlt werden dürfen. Es war der Motorsportverband „Ja zum Nürburgring e.V.“, der seinerzeit Beschwerde einlegte. Es folgte der Verkauf des Nürburgrings an den Autozulieferer Capricorn. Neben dem Käufer Capricorn wollten auch die amerikanische Gesellschaft NeXovation und der „Ja zum Nürburgring e.V.“ den Nürburgring kaufen. Der Zuschlag ging allerdings an Capricorn, für rund 77 Millionen Euro wurde der Nürburgring verkauft. Dieser Preis wurde als zu gering kritisiert, zumal das Land bereits fast eine halbe Milliarde Euro in den Nürburgring gesteckt hatte. Sowohl der Technologiekonzern NeXovation als auch „Ja zum Nürburgring e.V.“ legten Beschwerde ein. Sie monierten, dass das Bietverfahren nicht offen, transparent, diskriminierungs- und bedingungsfrei gewesen sei. Das Bietverfahren habe Capricorn gegenüber anderen Bietern bevorzugt. Außerdem wurde kritisiert, dass Verkäufer und Käufer wirtschaftlich miteinander verbunden seien und der erzielte Preis nicht marktgerecht. Die Beschwerden wurden durch eine eigens eingerichtete Kommission als nicht zutreffend bewertet. Das bedeutet unter anderem, dass der neue Eigentümer nicht von etwaigen Rückforderungen betroffen ist, die das Land aufgrund der nichtrechtmäßigen finanziellen Beihilfe zugunsten des vormaligen Besitzers stellen könnte. Daraufhin reichten die Beschwerdeführer Klage ein. Sie forderten, die Bewertung der Kommission aufzuheben. Das EU-Gericht urteilte, dass die Klagen abzuweisen seien, weil sie teilweise unzulässig und im Übrigen unbegründet seien. Innerhalb von zwei Monaten können die Kläger nun prüfen, ob sie gegen das Urteil angehen wollen. -MX-

Das EU-Gericht wies die Klage gegen den Verkauf des Nürburgrings ab. Copyright: Nürburgring Betriebsgesellschaft mbH

Artikel melden

? Vielen Dank! Ihre Meldung wurde erfolgreich versendet.
? Es gab einen Fehler beim Versenden. Bitte versuchen Sie es später erneut.
Bildergalerien
Dauerauftrag Imageanzeige
rund ums Auto
Anzeige "Rund ums Haus"
Anzeigensponsoring Sommerbunt - o.B.
Andernach schmeckt
Empfohlene Artikel
FDP-Vertreter besuchten das Studio K von Katja Kerschgens
54

Adenau. Kunst statt Leerstand: Mitten in Adenau ist am Dr.-Creutz-Platz ein neuer Ort für Kreativität entstanden. Die FDP freut sich über diesen Gewinn für die Stadt. Der FDP-Kreisvorstand besuchte gemeinsam mit den Vertretern der FDP Adenau am 24. Juni 2026 das neu eröffnete „StudioK“ von Katja Kerschgens.

Weiterlesen

Weitere Artikel
So wird es vom 04. bis 06.09.2026 auf dem Flugplatzgelände aussehen. 50000 Besucherinnen und Besucher werden erwartet
1559

Kruft. Rund 15 interessierte Bürgerinnen und Bürger folgten der Einladung zu einer Informationsveranstaltung im Vorfeld der Jalsa Salana, die vom 04. bis 06.09.2026 auf dem Flugplatzgelände in Mendig stattfindet. Im Mittelpunkt standen Fragen zur Verkehrsführung zu den Auswirkungen der Veranstaltung auf die Anwohnerinnen und Anwohner.

Von Andreas Lung aus Kruft

Weiterlesen

Symbolbild. Foto: ROB
890

Junge war am späten Donnerstagabend aus der elterlichen Wohnung verschwunden

27.06.: Andernach: Vermisster 12-Jähriger wiederaufgefunden

Andernach. Der vermisste Zwölfjährige aus Andernach ist laut Polizei wieder da. Zuletzt war der Zwölfjährige am späten Donnerstagabend gegen 22.20 Uhr gesehen worden. Danach verließ er die elterliche Wohnung und fuhr vermutlich mit einem weißen Fahrrad weg.

Weiterlesen