In der Nacht von Montag auf Dienstag hat sich in einem Wohngebiet in Vallendar ein Hangrutsch ereignet.
Vallendar: Weitere Rutschungen nicht ausgeschlossen
Vallendar. In der Nacht von Montag, 31. Juli 2023 auf Dienstag, 1. August 2023 hat sich in einem Wohngebiet in Vallendar ein Hangrutsch ereignet. Die Feuerwehr hat den Hang noch in der Nacht mit Sandsäcken gesichert. Dennoch kam es zwischenzeitlich zu weiteren Abrutschungen. Die SGD Nord hat in ihrer Funktion als Obere Bodenschutzbehörde bereits am Dienstagvormittag ein Betretungsverbot angeordnet. Verletzt wurde niemand.
Zusätzlich zu dem Betretungsverbot wurde das Grundstück mit Warnschildern sowie einem Bauzaun versehen. Die Bewohner des betroffenen Wohnhauses konnten die Räumlichkeiten in Begleitung des Ordnungsamtes noch einmal betreten, um einige Gegenstände für die Zeit der Evakuierung mitzunehmen. Als Sofortmaßnahme wurden erste Baumfällarbeiten durchgeführt, um das Wohnhaus vor Schäden durch herabstürzende Bäume zu schützen.
Im Rahmen eines Ortstermins am heutigen Mittwoch hat sich ein Experte des Landesamtes für Geologie und Bergbau (LGB) die Abbruchstellen genauer angesehen. Aufgrund der erneuten Abrutschungen ist zwischenzeitlich der Garten des Wohnhauses nicht mehr begehbar. Weitere Rutschungen können nicht ausgeschlossen werden. Damit niemand durch eine vorschnelle Aufhebung des Betretungsverbotes gefährdet wird, muss die Situation nun sorgfältig bewertet werden.
Nach Angaben des LGB und der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz (Bauaufsicht) besteht für die obenliegenden Grundstücke derzeit keine akute Einsturzgefahr. In Kürze wird das LGB Messpunkte am oberliegenden Grundstück einrichten. Mithilfe dieser wird untersucht, ob der Hang weiterhin in Bewegung ist, um das Gefahrenpotenzial für die Oberliegergrundstücke präziser einschätzen zu können.
Bohrungen und andere Untersuchungen des Hanges, welche vor der Sanierungsplanung stattfinden müssen, können erst durchgeführt werden, wenn der Hang etwas abgetrocknet ist. Auf Basis aller gesammelten Daten wird das LGB als Fachbehörde eine Stellungnahme verfassen. Sobald die Ergebnisse vorliegen, kann ein Sicherungskonzept erstellt und umgesetzt werden.
Pressemitteilung SGD Nord
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