Im Reiseverkehr ist aufmerksames, regelkonformes Fahren wichtiger denn je

10 No-Gos auf der Autobahn: Sicher durch die Sommerreisezeit

Fahrfehler auf der Autobahn können teuer und gefährlich werden

10 No-Gos auf der Autobahn: Sicher durch die Sommerreisezeit

Symbolbild. Foto: Pixabay

10.08.2024 - 12:03

Bundesgebiet. Es herrscht Sommerreiseverkehr: Millionen Menschen sind aktuell unterwegs – auf dem Weg in den Urlaub oder bereits auf der Rückreise. Auch in den nächsten Wochen sind bundesweit volle Autobahnen zu erwarten. Der Fehler eines Einzelnen reicht hier aus, um viele Verkehrsteilnehmende zu gefährden.

Der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, nennt zehn No-Gos, die es unbedingt zu vermeiden gilt, damit auch bei viel Verkehr auf der Autobahn alle sicher unterwegs sind.

1. Keine Rettungsgasse bilden

Bereits bei stockendem Verkehr muss auf Autobahnen immer eine Rettungsgasse gebildet werden. Dabei weicht nur der Verkehr auf der ganz linken Spur weiter nach links bis zur Fahrbahnbegrenzungslinie aus, während alle anderen sich weiter nach rechts zur Fahrspurmarkierung bewegen. Diese Regelung gilt immer, egal, wie viele Spuren vorhanden sind. Ist die Rettungsgasse nicht breit genug, darf auch die Fahrbahnmarkierung überfahren werden. Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld von 200 Euro und zwei Punkten in Flensburg rechnen. Werden sogar Rettungskräfte behindert, wird ein Bußgeld bis zu 240 Euro fällig, außerdem droht ein Monat Fahrverbot. Bei Gefährdung der Rettungskräfte beträgt das Bußgeld 280 Euro, hinzu kommen zwei Punkten und ein Monat Fahrverbot. Kommt es zu einer Sachbeschädigung, werden neben den Punkten und dem einmonatigen Fahrverbot sogar 320 Euro Bußgeld fällig.

2. Rettungsgasse oder Seitenstreifen unrechtmäßig nutzen

Rettungsgasse und Seitenstreifen müssen für Pannen, Unfälle und andere Notsituationen freigehalten werden. Die Rettungsgasse ist nur für Einsatzfahrzeuge gedacht. Wer sie unberechtigt befährt, muss mit einem Bußgeld von 240 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen. Auf dem Seitenstreifen darf abgesehen von Pannen auch bei medizinischen Notfällen gehalten werden, etwa wenn Motorradfahrenden ein Hitzschlag droht. Nicht erlaubt ist es für weniger dringende Gründe wie eine Toilettenpause auf dem Seitenstreifen anzuhalten. Wird der Seitenstreifen genutzt, um schneller voranzukommen, drohen mindestens 75 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Wurden dabei andere gefährdet, sind strengere Maßnahmen zu erwarten.

3. Fahrbahn betreten

Egal, ob der Verkehr fließt oder steht – die Autobahn darf nicht betreten werden. Wer die Autobahn unerlaubt betritt oder überquert, muss mit einem Bußgeld von mindestens 10 Euro rechnen. Achtung – im Falle einer Panne auf der Autobahn sollten hingegen alle Fahrzeuginsassen unverzüglich, aber mit größter Umsicht und mit Warnweste den Wagen verlassen und sich hinter der Leitplanke in Sicherheit bringen. Das Fahrzeug sollte, wenn möglich, auf den Seitenstreifen zum Stehen gebracht und das Warnblinklicht eingeschaltet werden. Laut Straßenverkehrsordnung ist der Seitenstreifen zwar kein Bestandteil der Fahrbahn. Das Betreten ist trotzdem nur im absoluten Notfall gestattet: Wer auf dem Seitenstreifen aussteigt, setzt nicht zuletzt sein Leben aufs Spiel, da andere Verkehrsteilnehmende ihn missbräuchlich nutzen könnten. Wer nach einer Panne oder einem Unfall, die Warnweste angelegt hat, darf sich jedoch über den Seitenstreifen hinter die Leitplanke begeben. Um das Warndreieck auf dem Seitenstreifen aufzustellen, läuft man am besten mit Warnweste bekleidet und dem ausgeklappten Warndreieck vor der Brust gegen die Fahrtrichtung – idealerweise hinter der Leitplanke. Auf Autobahnen sind 150 bis 400 Meter Abstand zwischen Pannenfahrzeug und Warndreieck notwendig. Erst nachdem das Warndreieck aufgestellt wurde und alle Beteiligten die Straße geräumt haben, gilt es, die Polizei zu informieren und Pannenhilfe anzufordern.

4. Reißverschlussprinzip missachten

Wenn Spuren enden oder gesperrt sind, gilt das Reißverschlussprinzip, um den Verkehr flüssig zu halten und Stau zu vermeiden. Wichtig ist es dann, sich nicht zu früh auf verbleibenden Spuren einzuordnen, sondern erst kurz bevor die eigene Spur endet. Wer sich bereits auf der verbleibenden Spur befindet, muss anderen das Einfädeln ermöglichen. Fädelt man sich selbst falsch ein, kann dies mit einem Bußgeld von 10 bis 35 Euro geahndet werden. Wer vorsätzlich Lücken zufährt und so andere Verkehrsteilnehmende nicht einfädeln lässt, verlängert nicht nur den Stau, sondern könnte sich wegen Nötigung strafbar machen. Nötigung wird mit einer Geld- bzw. Freiheitsstrafe geahndet. Hier werden drei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten verhängt. Auch mit dem Entzug der Fahrerlaubnis ist zu rechnen. Der Nötigungsvorwurf kann ebenso aufkommen, wenn versucht wird, das Einfädeln zu erzwingen. Achtung: Beim Einfädeln auf die Autobahn gilt das Reißverschlussprinzip nicht – hier hat der durchgehende Verkehr Vorfahrt.

5. Rechts überholen

Auf der Autobahn muss immer links überholt werden, hingegen ist es grundsätzlich verboten, rechts zu überholen. Wer sich nicht daran hält, muss mit 100 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Achtung – im Stau und bei zähflüssigem Verkehr gilt etwas anderes: Ist der Verkehr so dicht, dass sich auf dem linken Fahrstreifen eine Fahrzeugschlange gebildet hat, die steht oder langsam fährt, darf rechts schneller als links gefahren werden. Mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und äußerster Vorsicht darf rechts überholt werden, wenn auf der linken Spur Fahrzeuge besonders langsam fahren. Achtung: Als langsame Geschwindigkeit wird ein Tempo von weniger als 60 km/h angesehen. Rechts darf dann maximal 20 km/h schneller gefahren werden als links.

6. Rasen

Dass die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht überschritten werden darf, ist selbstverständlich, doch auch wo keine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt, empfiehlt der ACE dringend, mit einer an das Verkehrsaufkommen und die Witterungs- sowie Sichtbedingungen angepassten Geschwindigkeit zu fahren. Achtung: Auf der Autobahn wird eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h empfohlen. Wer diese überschreitet, muss im Falle eines Unfalls unter Umständen mit einer Mithaftung rechnen. Bereits 2019 hat sich der ACE als erster deutscher Autoclub mit Beschluss seiner Hauptversammlung für ein generelles Tempolimit von 130 km/h auf Autobahnen ausgesprochen. Noch immer ist die Anzahl der Getöteten bei Geschwindigkeitsunfällen auf Strecken ohne Limitierung höher als auf Strecken mit Geschwindigkeitsbegrenzung. Bei 70 Prozent der bislang unlimitierten Streckenabschnitte würde eine Begrenzung auf 130 km/h Menschenleben retten.

7. Zu dichtes Auffahren

Einem anderen Verkehrsteilnehmenden auf der Autobahn zu nahe zu kommen, ist kein Kavaliersdelikt: Wenn man jede Lücke für sich beansprucht und drängelt, stört man nicht nur den Verkehrsfluss, sondern macht sich auch strafbar. Der Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug sollte immer mindestens dem halben Tachowert entsprechen. Bei einer Geschwindigkeit von 120 km/h sind das 60 Meter. Zur Überprüfung sucht man sich einen fixen Punkt am Straßenrand und zählt, wenn das vordere Fahrzeug den Orientierungspunkt passiert, zwei Sekunden ab. Erst dann sollte das eigene Fahrzeug denselben Punkt erreichen. Je nach gefahrener Geschwindigkeit und Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug drohen bei dieser Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld bis zu 400 Euro, zwei Punkte und ein dreimonatiges Fahrverbot.

8. Unaufmerksamkeit am Steuer

Am Lenkrad ist immer höchste Aufmerksamkeit geboten. Telefonieren – auch mit Freisprechanlage – kann ebenso wie die übermäßige Nutzung des Entertainmentsystems ohne Sprechsteuerung und die Bedienung des Navigationssystems während der Fahrt ablenken und gefährlich werden. Wer sich unkonzentriert, müde oder abgeschlagen fühlt, sollte zudem umgehend eine Fahrpause einlegen. Der ACE empfiehlt mindestens nach einer Fahrzeit von zwei Stunden eine Pause von wenigstens 20 Minuten.

9. Plötzliche Bremsmanöver und Spurwechsel

Unnötige oder unerwartete Bremsungen können, ebenso wie plötzliche, nicht oder zu spät durch Blinken angezeigte Spurwechsel, Auffahrunfälle verursachen. Gerade am Ende eines Staus ereignen sich immer wieder schlimme Unfälle auf den Autobahnen, weil zu spät beziehungsweise unerwartet plötzlich abgebremst wird. Straßenschilder und Hinweistafeln weisen oft auf bevorstehende Staus hin und sollten als Warnsignal ernst genommen werden. Nähert man sich dem Abschnitt einer vorausgesagten Störung oder gerät ein Stau-Ende in Sicht, sollte die Geschwindigkeit verringert und der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug frühzeitig und gleichmäßig vergrößert werden. Gleichzeitig sollte die Warnblinkanlage eingeschaltet werden, um den nachfolgenden Verkehr zu warnen.

10. Wenden oder Rückwärtsfahren

Auf der Autobahn besteht striktes Wendeverbot. Ebenso ist es streng verboten, auf der Autobahn rückwärtszufahren. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld von bis zu 200 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von einem Monat rechnen. Kommt es dadurch zu einem Unfall, erhöht sich das Bußgeld um 90 Euro. 

Pressemitteilung ACE Auto Club Europa e.V.

Artikel bewerten

rating rating rating rating rating
Kommentare können für diesen Artikel nicht mehr erfasst werden.
Stellenmarkt
Weitere Berichte

+++ EILMELDUNG +++

Flächenbrand in Sinzig-Koisdorf

Sinzig-Koisdorf. Gegen 16:00 Uhr wurde der Polizeiinspektion Remagen über die ILS Koblenz mitgeteilt, dass es aktuell zu einem Flächenbrand oberhalb von Sinzig-Koisdorf gekommen sei. Vor Ort kann durch die eingesetzten Einheiten der Feuerwehr Sinzig ein Flächenbrand mit einer Ausdehnung von ca. 200 Quadratmetern festgestellt werden. Derzeit dauern die Löscharbeiten an, es wird zu gegebener Zeit nachberichtet. mehr...

Linzer Elferrat mit neuem Vorstand

Linz. Jüngst fand die Jahreshauptversammlung vom Linzer Elferrat 1971 e.V. mit Neuwahl des Vorstandes statt. Nach Eröffnung der Versammlung durch den Kommandanten Jan wurde über die Aktivitäten des Vereins in den vergangenen Sommermonaten gesprochen. Auf der Tagesordnung stand auch die Neuwahl des Vorstandes. Jan Röser informierte über die aktuelle Situation, die Herausforderungen der vergangenen... mehr...

Regional+
 

Ev. Kirche Unkel

Kinderkirche

Unkel. Kinderkirche am Samstag, 28. September von 10 bis 14 Uhr in der Ev. Kirche Unkel, Fritz-Henkel-Str. 3 für Kinder ab 5 Jahren. Vom Brot, einer Vogelscheuche und wie das alles zusammenhängt. Soweit möglich wird man wieder im Freien unterwegs sein. Bitte wetterfeste Kleidung mitbringen. mehr...

Anzeige
 
Sie müssen angemeldet sein, um einen Leserbeitrag erstellen zu können.
Weitere Berichte
Betrüger ergaunern mehr als 3000 Euro

Aus dem Polizeibericht

Betrüger ergaunern mehr als 3000 Euro

Meckenheim/Bonn. Am 17.09.2024, in dem Zeitraum zwischen 17:00 und 17:30 Uhr, fädelten Unbekannte über die sogenannte „Messaging-Masche“ zwei betrügerische Geldüberweisungen ein und ergaunerten auf diesem Wege insgesamt mehr als 3.000 Euro. mehr...

Fahrzeug überschlug sich

Aus dem Polizeibericht

Fahrzeug überschlug sich

Mogendorf/Vielbach. Am 18.09.2024 ereignete sich um 21:03 Uhr auf der L 307 zwischen Mogendorf und Vielbach ein Verkehrsunfall mit einem beteiligten Fahrzeug. Nach aktuellem Ermittlungsstand verlor der... mehr...

Wer kennt diesen Mann?

Unbekannter nach Körperverletzung per Foto-Fahndung in Bonn gesucht

Wer kennt diesen Mann?

Bonn. Das Kriminalkommissariat 15 der Bonner Polizei fahndet mit richterlichem Beschluss öffentlich nach einem bislang unbekannten Mann. Er soll am 26.06.2024 in der Bonner Innenstadt zwei Männer (24 und 38 Jahre alt) ins Gesicht geschlagen haben. mehr...

CDU Ortsverband Leutesdorf

Jahreshauptversammlung

Leutesdorf. Der CDU-Ortsverband Leutesdorf lädt zur Mitgliederversammlung am Montag, 28. Oktober um 19 Uhr ins Hotel „Leyscher Hof“ ein. mehr...

Sinzig: Neue Option für das Feuerwehrgerätehaus

Neben den Standorten Jahnwiese und Bauhof wird nun über einen dritten Standort beraten

Sinzig: Neue Option für das Feuerwehrgerätehaus

Sinzig. Wo soll das neue Feuerwehrgerätehaus in Sinzig gebaut werden? Diese Frage bestimmt seit Jahren die öffentliche Diskussion. Der Standort für einen Neubau war am Mittwoch Gegenstand einer Sitzung des Bauausschusses. mehr...

Gemeinsam
gegen Kippendreck

Aktion der Wählergruppe Schängel

Gemeinsam gegen Kippendreck

Koblenz. Im Rahmen des „Rhine Clean Up“ beteiligte sich die Wählergruppe Schängel mit ihrer Aktion „Gemeinsam gegen Kippendreck“. Bewaffnet mit 1,5 l Pet-Flaschen und Handschuhen ging es motiviert zur Sache. mehr...

TV Rheinbrohl 1882 e.V.

Jumping Fitness

Rheinbrohl. Jumping Fitness beim TV Rheinbrohl 1882 e.V. Ein flottes Training auf dem Mini-Trampolin zu aktueller Musik: mehr...

Neuer Kurs „Back in Balance“

Güls. Ab dem 18. Oktober startet der neue Kurs „Back in Balance“ beim TV Güls, der darauf abzielt, fit und mobil in den Tag zu starten. Der Kurs bietet den Teilnehmenden ruhige, fließende Übungen zur... mehr...

SV Niedererbach

Heimwettkampf in der Disziplin Luftpistole

Niedererbach. Der SV Niedererbach 1978 e.V. lädt alle Schießsportbegeisterten zu seinem mit Spannung erwarteten Heimwettkampf der ersten Bundesliga in der Disziplin Luftpistole ein. Der Wettkampf findet... mehr...

LESETIPPS
GelesenNeueste
Kommentare

Appell zum Flüchtlingsschutz

Amir Samed:
Obwohl die Fakten klar auf dem Tisch liegen, gelten konsequente Grenzsicherung, Rückführung des Asylrechts auf tatsächlich Verfolgte und Umstellung der Versorgung von Asylbewerbern auf Sachmittelbezug in Politik, sogenannten (Regierungsnah und damit direkt am "Steuertopf") NGO's und Medien immer noch...
Amir Samed:
Vor allem sprechen Volkswirtschaftliche Gründe dagegen. Bislang hat die sogenannte "Energiewende" 600 Milliarden € gekostet und hat hinsichtlich einer CO²-freien Stromerzeugung nichts gebracht. Wäre Deutschland 2002 bei der Kernenergie geblieben, hätte es diese 600 Milliarden € gespart und ähnlich viel...
Rolf Weber:
Solange der ÖRR uns belehrt, was richtig und was falsch ist, solange jeder, der Probleme im Land anspricht, als Nazi bezeichnet wird, solange die Ampel unsere Gesellschaft spaltet, solange die Parteien die Probleme bei den jeweils anderen suchen und solange die Meinungsfreiheit auf Stasi-Niveau...
K. Schmidt:
Welchen tatsächlichen, rechtlichen Wert hat eine Resolution eines Kreistags? Man hätte hier auch ein Rezept für Gulaschsuppe "verabschieden" können, die Konsequenzen wären die gleichen gewesen. Resolutionen sind letztlich reine selbstdarstellerische Beschlüsse. Man könnte soweit gehen, zu fragen, ob...
Amir Samed:
Voltaire (1694-1778): Wer dich dazu bringt, Absurditäten zu glauben, bringt dich auch dazu, Ungeheuerlichkeiten zu tun....
Haftnotiz+
aktuelle Beilagen
Inhalt kann nicht geladen werden

 

Firma eintragen und Reichweite erhöhen!
Service