Allgemeine Berichte | 30.04.2025

16 Teilnehmende fit im Betreuungsrecht

An vier Abenden führte das Grundlagenseminar ins Thema Betreuung ein..  Foto:

Kreis Ahrweiler. Zum ersten Grundlagenseminar Betreuungsrecht 2025 hatten die Betreuungsvereine im Kreis Ahrweiler – der Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region und der SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. – in die Familienbildungsstätte Bad Neuenahr-Ahrweiler eingeladen. Und es kamen 16 Betreuerinnen und Betreuer sowie Vorsorgebevollmächtige, darunter viele, die eigene Angehörige betreuen.

Diplom Sozialpädagoge Ralph Seeger vom SKFM führte durch die Abende, während Martin See als neuer Mitarbeiter des Betreuungsvereins der Evangelischen Kirchengemeinden die Reihe mitorganisierte und bei der Durchführung unterstützte.

Bei der Einführung ging es am ersten Abend u.a. um das Betreuungsverfahren und die mit der Betreuungsrechtsreform verbundenen Neuerungen. Welche Rechte und Aufgaben ein gesetzlicher Betreuer hat, wurde besprochen. Auch wurden aufgrund der Betreuungsrechtsreform sich ergebende Änderungen ausführlich erläutert. Insbesondere die mit der Forderung nach „Stärkung der Selbstbestimmung der Betreuten“ verbundenen Auswirkungen sowie die „Wunscherfüllungspflicht“ waren Thema. So gelangten die Pflichten eines Betreuers in den Fokus und Seeger erklärte, wann eine „Pflichtverletzung“ vorliegt.

Am zweiten Abend erklärte Seeger, welche Aufgaben in der Betreuung bei Vermögenssorge bestehen, wobei Inhalte des Vermögensverzeich-nisses, Genehmigungspflichten beim Verkauf von Wohneigentum aber auch Aufgaben und Pflichten im Rahmen einer Rechnungslegung in der Betreuung in den Blick kamen. Um Transparenz zu gewährleisten, ist eine ordentliche Buchführung der Bevollmächtigten unverzichtbar. Hierbei gab es immer wieder Fragen, die vom Referenten ausführlich, umfassend und perfekt beantwortet wurden.

Auch zum Thema „Gesundheitssorge“ gab Seeger ausführliche Tipps, was bei einer medizinischen Behandlung zu beachten ist und sprach über „Genehmigungspflichten“ bei medizinischen Eingriffen. Diese wurden intensiv diskutiert, ist es doch eine große Verantwortung, für einen Angehörigen Entscheidungen über ärztlichen Eingriffe zu treffen.

Am vierten Abend thematisierte Ralph Seeger das „Aufenthaltsbestimmungsrecht“ und erläuterte u.a. die gerichtliche Genehmigungspflicht von freiheitsentziehenden Maßnahmen, etwa die dauerhafte oder regelmäßige Errichtung eines Bettgitters im Heim. Besonders beschäftigte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Frage, wie es sich mit freiheitsentziehenden Maßnahmen im privaten Bereich, z.B. in der ambulanten Versorgung, verhält und was von der Sicherung durch GPS-Tracker bei demenzkranken Menschen zu halten ist.

Ganz wichtig war den Teilnehmenden auch Frage nach einer ambulanten Versorgung, die betreuten Personen ein Leben im gewohnten Umfeld ermöglicht, z.B. durch ambulante Pflegeleistungen, die Unterstützung bei der Medikamentengabe das Hausnotrufsystem oder Essen auf Rädern.

Ralph Seeger und Martin See lobten die sehr interessierte Gruppe, wobei einige bereits Betreuungen Angehöriger führen oder als Bevollmächtigte wichtige und relevante Informationen zu den jeweiligen Themen brauchten.

Wer Interesse hat, kann sich den kommenden, vierteiligen „Grundkurs Betreuungsrecht“ vormerken, der ab dem 2. September 2025 für pflegende Angehörige und Interessierte auch online angeboten wird.

An vier Abenden führte das Grundlagenseminar ins Thema Betreuung ein.. Foto:

Leser-Kommentar
Bildergalerien
Neueste Artikel-Kommentare
  • Thomas Napp: Die derzeitige Containeranlage war als Übergangslösung gedacht und ist baulich nicht für eine langfristige Nutzung ausgelegt. Ich selbst arbeite in solchen Containern und mit der Zeit tauchen dort massive...
  • H. Schüller: Nein, genau die Frage "wie viel" ist hier die richtige. Denken Sie einmal an die über Jahrhunderte verheerende Dominanz der christlichen Kirche in unserem Land, an Hexenverbrennung, Waffensegung, Judenverfolgung,...
  • Boomerang : Die Frage sollte sein - welche Religion verträgt unsere Stadt.
Wir helfen im Trauerfall
Dauerauftrag
Betriebselektriker
Nikolausmarkt in Oberbreisig
Nikolausmarkt Oberbreisig
Nikolausmarkt in Oberbreisig
Heimersheimer Weihnachtsmärktchen, 29. – 30.11.25
Late-Night Shopping 2025
Black im Blick Angebot
Empfohlene Artikel

Neuwied. Die Stadtwerke Neuwied (SWN) haben ihren Sponsoringvertrag mit dem Neuwieder Zoo um weitere drei Jahre verlängert. Damit bleibt der Energieversorger Hauptsponsor einer der wichtigsten Attraktionen der Stadt.

Weiterlesen

Remagen. Über eine Kooperation von Leben und Älterwerden in Remagen mitgestalten, dem Caritasverband Ahrweiler und dem Caritasverband Rhein-Erft-Kreis besteht die Möglichkeit, an Seniorenfahrten innerhalb Deutschlands teilzunehmen.

Weiterlesen

Weitere Artikel

Nierendorfer Dreigestirn unterstützt Kinder- und Jugendhospizdienst

Fastelovend mit Herz

Grafschaft-Nierendorf. Keine Frage: die närrische Herrschaft des Nierendorfer Dreigestirns Prinz Christoph I. (Weber), Bauer Peter I. (Eberle) und Jungfrau Marcela I. (Marcel Werner) samt Adjutant Maik Hintze schrieb im traditionsreichen Niederndorfer Fastelovend in der Session 2024/25 Geschichte.

Weiterlesen

Dauerauftrag 2025
Dauerauftrag
Wir helfen im Trauerfall
Jörg Schweiss
Image
Gesucht wird eine ZMF
Mitarbeiter für Verkauf/Büro (m/w/d)
Nikolausmarkt Oberbreisig
Weihnachtsmarkt Nickenich
Katharinenmarkt Polch
Andernach Mitte Card
Anzeige zu Video zum Thema KFZ-Versicherung
Weihnachten in der Region
Late Night Shopping 2025
Nur Anzeigenteil berechnet