Die IHK Koblenz informiert über neue Regelungen in Rheinland-Pfalz
Ab 8. März: Einzelhandel darf wieder öffnen
Koblenz. Die IHK Koblenz hat sich in den vergangenen Tagen im Dialog mit der Landesregierung nachdrücklich dafür eingesetzt, dass ab Montag, 8. März die Einzelhandelsbetriebe wieder öffnen dürfen. Die Landesregierung hat der IHK mitgeteilt, dass sie den Entscheidungsspielraum, den der am 3. März auf Bundesebene beschlossene Stufenplan bietet, im Sinne des Einzelhandels nutzen wird. Das bedeutet für Unternehmer dass sie ihre Ladenlokale ab Montag, 8. März wieder öffnen dürfen, da die 7-Tage-Inzidenz auf Landesebene unter dem Wert von 50 liegt. Es ist dann keine vorherige Terminanmeldung durch die Kunden mehr nötig. Die geltenden und bekannten Hygienevorschriften sind natürlich einzuhalten. Darüber hinaus gilt eine Beschränkung der Kundenzahl in Bezug auf die Verkaufsfläche.
Der von Bund und Ländern am 3. März gefasste Beschluss enthält auch die Vorgabe, dass bei einem dreitätigen Überschreiten des Landes-Inzidenzwerts von 50 abermals eine Öffnung nur nach Terminvergabe an die Kunden möglich ist (ein Kunde pro 40qm Verkaufsfläche mit Kontaktdatenaufnahme), sofern der regionale Inzidenzwert ebenfalls über 50 liegt.
Die Details der Regelungen wird die neue Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes enthalten, mit deren Veröffentlichung wir im späteren Tagesverlauf rechnen. Die Landesverordnungen werden unter dem folgenden Link eingestellt:
https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/.
Interessierte können im Rahmen der allgemeinen Corona-Hotline (0261 106-501) gerne ab 08. März an die IHK Koblenz wenden.
Pressemitteilung der IHK Koblenz
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