Allgemeine Berichte | 11.05.2020

Liquiditätshilfe vom Finanzamt in der Corona-Krise

Abgabe der Steuererklärung für Arbeitnehmer kann jetzt lohnen

Mainz. In der Corona-Krise mit ihren vielen Einschränkungen wie Kurzarbeit, geschlossenen Schulen und Kitas lohnt sich jetzt für viele Arbeitnehmer, Zeit in die Abgabe der Steuererklärung zu investieren. Viele Steuerzahler können mit Steuererstattungen und somit Liquidität vom Finanzamt rechnen.

Viele Rheinland-Pfälzer erhalten Steuererstattung

Der überwiegende Teil der Arbeitnehmer kann mit einer Erstattung rechnen. Bundesweit lag die durchschnittliche Steuererstattung laut Statistischem Bundesamt in den vergangenen Jahren bei 1.007 Euro pro Jahr. In 58 Prozent der Fälle lagen die Rückerstattungen zwischen 100 und 1.000 Euro. Die Erstattungen sind in den meisten Fällen durch Werbungskosten für die nichtselbständige Tätigkeit sowie weitere Kosten beispielsweise für Handwerker, haushaltsnahe Dienstleistungen, Kinderbetreuung und Krankheit sowie für Spenden begründet.

Elektronische Steuererklärung bietet Vorteile – MeinELSTER

Gerade unter dem derzeitigen Gebot der Kontaktvermeidung lohnt sich die Erklärungsabgabe über das Online-Finanzamt MeinELSTER.

Vorteile: Die kürzere Bearbeitungsdauer im Finanzamt verschafft im Erstattungsfall schneller Liquidität beim Bürger. Zudem können mit Hilfe des Bescheinigungsabrufs (die sog. „vorausgefüllte Steuererklärung“) zahlreiche, dem Finanzamt bereits elektronisch vorliegende Daten direkt in die Steuererklärung übernommen werden. Die Angaben in der Steuererklärung können auf Plausibilität geprüft werden sowie eine Vorab-Berechnung der Steuererstattung bzw. –nachzahlung mit Hilfe des Programms erfolgen.

Für die papierlose Übermittlung von Steuererklärungen ist lediglich eine einmalige Registrierung unter www.elster.de erforderlich. Zusätzlich bietet die Finanzverwaltung auch eine ELSTER-Hotline an, die telefonisch unter der Rufnummer (08 00) 5 23 50 55 sowie per Mail unter: hotline@elster.de erreichbar ist. Eine Steuerberatung ist ausgeschlossen.

Erreichbarkeit der Service-Center

Service-Center

Die Service Center der rheinland-pfälzischen Finanzämter sind wegen der Kontaktverbote nur in dringenden Anliegen und nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung persönlich erreichbar. Bürger werden gebeten, sich hierzu an die Rufnummer des jeweiligen Finanzamts zu wenden, die unter

https://www.lfst-rlp.de/service/infos-zu-corona/erreichbarkeit-der-finanzaemter zu finden ist.

Für allgemeine steuerliche Fragen steht die Info-Hotline der rheinland-pfälzischen Finanzämter von Montag bis Donnerstag zwischen 8:00 und 17:00 Uhr sowie am Freitag von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr unter (02 61) 20 17 92 79 zur Verfügung. Vordrucke und Formulare können unter

https://www.lfst-rlp.de/service/vordrucke heruntergeladen und ausdruckt werden.

Abgabefrist für die Steuererklärung des Jahres 2019

Für die Steuererklärung 2019 endet die allgemeine gesetzliche Abgabefrist für Steuerpflichtige, die sich nicht vom Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beraten lassen, am 31. Juli 2020.

Pressemitteilung Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz

Artikel melden

? Vielen Dank! Ihre Meldung wurde erfolgreich versendet.
? Es gab einen Fehler beim Versenden. Bitte versuchen Sie es später erneut.
Kommentare
Neueste Artikel-Kommentare
  • Siegfried Kowallek: Verwunderlich ist weiterhin, dass die SPD der Neuwieder CDU vorhält, gegen den Unvereinbarkeitsbeschluss der Christdemokraten in Bund und Land im Hinblick auf die Partei Die Linke zu verstoßen. In insgesamt...
  • Siegfried Kowallek: Die Nennung von BSW und der Partei Die Linke im selben Kontext ist sachlich nicht gerechtfertigt und damit unredlich. Prominentester linker Befürworter deutscher Waffenlieferungen an die Ukraine ist Bodo...
  • Beatrix Biskup: Ich habe Bibliotheken immer geliebt und ich freue mich über jeden Schritt den die Stadtbibliothek in Richtung Zukunft geht und über jede Veranstaltung die diese durchführen würde.
  • Janek: Wer die Strecke kennt, kann sich den Grund bereits denken … Der Straßenzustand ist dort so schlecht, dass er besonders für Motorradfahrer ein ernstzunehmendes Sicherheitsrisiko darstellt. Dem verunglückten...
Fahrer gesucht (m/w/d)
Titel
Anlagenmechaniker
Tag der offenen Tür
Rund ums Haus
Feierabendmarkt Bad Neuenahr / o.B. Sponsoring
Unterstützeranzeige
125-jähriges Jubiläum der Rosenkranzkirche Bad Neuenahr und offizielle Wiedereröffnung am 12.04.26
Empfohlene Artikel
Symbolbild.
71

Die Woche vom 20. bis 26. April fällt in eine Phase des spürbaren Übergangs. Der Frühling zeigt sich vielerorts bereits stabil, gleichzeitig wächst die Erwartung auf den Mai. Diese Mischung aus Aufbruch und Ungeduld prägt viele Entscheidungen. In Liebe, Gesundheit und Beruf entstehen Chancen, aber auch Momente der Unsicherheit. Kleine Veränderungen im Alltag können große Wirkung entfalten.

Weiterlesen

Weitere Artikel
Symbolbild. Foto: pixabay.com
334

Im Bereich der Ahrtalbahn könnte es nachts etwas lauter werden:

Ab 15.04.: Schleifzüge fahren auf der Ahrstrecke

Kreis Ahrweiler. Seit Dezember 2025 fahren die Züge wieder vollständig auf der gesamten Ahrstrecke zwischen Remagen und Ahrbrück. Seit März 2026 sind beide verkehrenden Linien rein elektrisch und damit umweltfreundlicher unterwegs. Damit die neuen Schienen nun noch einen „letzten Schliff“ erhalten können, wird nachts ein Schleifzug unterwegs sein. Dies betrifft die folgenden Zeiträume und Abschnitte:

Weiterlesen

15

Ausbau der Ladeinfrastruktur am Rathaus

Neuer Schub für die Elektromobilität

Meckenheim. Das regionale Energieunternehmen e-regio erweitert die Ladeinfrastruktur in Meckenheim und schafft am Rathausparkplatz zusätzliche Möglichkeiten zum komfortablen Laden von Elektrofahrzeugen. Aufgrund der hohen Nutzung der bestehenden Ladesäule werden derzeit zwei neue AC-Ladesäulen mit insgesamt vier Ladepunkten installiert. Die neuen Ladepunkte sind so angeordnet, dass sie von jeweils zwei Parkbuchten optimal erreichbar sind.

Weiterlesen

27

Allgemeine Berichte

Ortsübliche Bekanntmachung

Sinzig. Ortsübliche Bekanntmachung über die öffentliche Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen in der Gemeinde _Sinzig_______ In der Gemarkung __Bodendorf______, Flur __13__, Flurstücke __124/1, 133______ wurden die Flurstücksgrenzen aus Anlass einer Liegenschaftsvermessung auf Antrag bestimmt und abgemarkt. Über diese Maßnahmen wurde am _17.3.2026_ eine Grenzniederschrift angefertigt.

Weiterlesen

Imageanzeige
Mülltonnen -Reinigung, bis auf Widerruf
Rund ums Haus
Oster-Anzeige
Imageanzeige Dauerauftrag 04/2026
Vortrag: Arthrose des Hüft- und Kniegelenk
Dauerauftrag 2026
Unterstützeranzeige
Wohnträume
Bestellung Nr. 4300003040 - W100 - 606 // Wohnträume MYK
Wohnträume
Vorabrechnung, Nr. AF2025.000354.0, April 2026
Stellenausschreibung Hausmeister/in
Sachbearbeiter/in (w/m/d)