Allgemeine Berichte | 11.05.2020

Liquiditätshilfe vom Finanzamt in der Corona-Krise

Abgabe der Steuererklärung für Arbeitnehmer kann jetzt lohnen

Mainz. In der Corona-Krise mit ihren vielen Einschränkungen wie Kurzarbeit, geschlossenen Schulen und Kitas lohnt sich jetzt für viele Arbeitnehmer, Zeit in die Abgabe der Steuererklärung zu investieren. Viele Steuerzahler können mit Steuererstattungen und somit Liquidität vom Finanzamt rechnen.

Viele Rheinland-Pfälzer erhalten Steuererstattung

Der überwiegende Teil der Arbeitnehmer kann mit einer Erstattung rechnen. Bundesweit lag die durchschnittliche Steuererstattung laut Statistischem Bundesamt in den vergangenen Jahren bei 1.007 Euro pro Jahr. In 58 Prozent der Fälle lagen die Rückerstattungen zwischen 100 und 1.000 Euro. Die Erstattungen sind in den meisten Fällen durch Werbungskosten für die nichtselbständige Tätigkeit sowie weitere Kosten beispielsweise für Handwerker, haushaltsnahe Dienstleistungen, Kinderbetreuung und Krankheit sowie für Spenden begründet.

Elektronische Steuererklärung bietet Vorteile – MeinELSTER

Gerade unter dem derzeitigen Gebot der Kontaktvermeidung lohnt sich die Erklärungsabgabe über das Online-Finanzamt MeinELSTER.

Vorteile: Die kürzere Bearbeitungsdauer im Finanzamt verschafft im Erstattungsfall schneller Liquidität beim Bürger. Zudem können mit Hilfe des Bescheinigungsabrufs (die sog. „vorausgefüllte Steuererklärung“) zahlreiche, dem Finanzamt bereits elektronisch vorliegende Daten direkt in die Steuererklärung übernommen werden. Die Angaben in der Steuererklärung können auf Plausibilität geprüft werden sowie eine Vorab-Berechnung der Steuererstattung bzw. –nachzahlung mit Hilfe des Programms erfolgen.

Für die papierlose Übermittlung von Steuererklärungen ist lediglich eine einmalige Registrierung unter www.elster.de erforderlich. Zusätzlich bietet die Finanzverwaltung auch eine ELSTER-Hotline an, die telefonisch unter der Rufnummer (08 00) 5 23 50 55 sowie per Mail unter: hotline@elster.de erreichbar ist. Eine Steuerberatung ist ausgeschlossen.

Erreichbarkeit der Service-Center

Service-Center

Die Service Center der rheinland-pfälzischen Finanzämter sind wegen der Kontaktverbote nur in dringenden Anliegen und nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung persönlich erreichbar. Bürger werden gebeten, sich hierzu an die Rufnummer des jeweiligen Finanzamts zu wenden, die unter

https://www.lfst-rlp.de/service/infos-zu-corona/erreichbarkeit-der-finanzaemter zu finden ist.

Für allgemeine steuerliche Fragen steht die Info-Hotline der rheinland-pfälzischen Finanzämter von Montag bis Donnerstag zwischen 8:00 und 17:00 Uhr sowie am Freitag von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr unter (02 61) 20 17 92 79 zur Verfügung. Vordrucke und Formulare können unter

https://www.lfst-rlp.de/service/vordrucke heruntergeladen und ausdruckt werden.

Abgabefrist für die Steuererklärung des Jahres 2019

Für die Steuererklärung 2019 endet die allgemeine gesetzliche Abgabefrist für Steuerpflichtige, die sich nicht vom Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beraten lassen, am 31. Juli 2020.

Pressemitteilung Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz

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