Staatssekretär Erwin Manz übergibt Förderbescheide über mehr als 1,1 Millionen Euro für neue Leitungstrassen und Optimierung von Hochwasserrückhaltebecken

Ahrtal: Hochwassersichere Trinkwasserversorgung geplant

Ahrtal: Hochwassersichere Trinkwasserversorgung geplant

Bad Neuenahr im Mai 2022. Foto: ROB

Bad Neuenahr-Ahrweiler. „Die dauerhafte und zukunftssichere Versorgung der Bürgerinnen und Bürger hier im Ahrtal mit unserem Lebensmittel Nummer eins zählt angesichts der verheerenden Flutkatastrophe im vergangenen Jahr zu den elementaren und vordringlichen Aufgaben der Daseinsvorsorge“ sagte Klimaschutzstaatssekretär Erwin Manz am Dienstag in Bad Neuenahr-Ahrweiler. Dort übergab er an die Stadt Förderbescheide über insgesamt rund 1,1 Millionen Euro.

Fast eine Millionen Euro für Trinkwasser-Düker

982.000 Euro aus dem Sondervermögen Wiederaufbau sind für den Bau von sechs sogenannten Trinkwasser-Dükern vorgesehen. Dabei handelt es sich um Wasser-Druckleitungen, die unter der Ahr verlaufend an das vorhandene Leitungsnetz im Norden und Süden der Stadt angeschlossen werden und Bad Neuenahr-Ahrweiler mit Wasser versorgen. Die neuen Trinkwasserleitungen werden im Spülbohrverfahren eingebracht und vergrößern regelmäßig auch die bisherigen Leitungsdurchmesser.

Weitgehende Zerstörung

Manz erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass die Fluten die Infrastruktur der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in Bad Neuenahr-Ahrweiler weitgehend zerstört hätten. „Allein im Bereich Wasser und Abwasser enthält der festgestellte Maßnahmenplan angemeldete Schäden im Umfang von 365 Millionen Euro. Davon entfallen rund 280 Millionen Euro auf den Bereich der Abwasserwerke“, so der Staatssekretär.

Hochwasserbecken in Gimmigen wird optimiert

Einen weiteren Förderbescheid in Höhe von 148.000 Euro überreichte Manz für die weitere Optimierung des Hochwasserrückhaltebeckens Gimmigen. Die Anlage ist Teil der überörtlichen Rückhaltegruppe Leimersdorfer Bach mit den Becken Bengen, Gimmigen und Nierendorf. Die Analyse der Starkregenereignisse hatte ergeben, dass eine sicherheitstechnische Optimierung des Notüberlaufes sowie der Steueranlage erforderlich ist. „Mit den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft bietet das Land den Kommunen wie in diesem Fall auch außerhalb des Aufbaufonds eine umfassende Unterstützung bei der Umsetzung von Hochwasservorsorgemaßnahmen“, so der abschließende Hinweis des Staatssekretärs.

Pressemitteilung

des Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität