Allgemeine Berichte | 22.10.2019

Die Stadt Remagen informiert:

Aktuelle Regelungen zum Lärmschutz

Remagen. Beim Gebrauch von Maschinen und Arbeitsgeräten sowie bei einer Vielzahl von Freizeitaktivitäten stellt sich immer die Frage, ob Tätigkeiten, die mit einer Lärmerzeugung verbunden sind, in dieser Form überhaupt zulässig sind.

Nachfolgend sind die wesentlichen Regelungen dargestellt, in denen es zu Problemen mit unzulässigem Lärm kommen kann. Rechtsgrundlage sind das Landesimmissionsschutzgesetz Rheinland-Pfalz, die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung sowie das Sonn- und Feiertagsgesetz Rheinland-Pfalz.

Benzin- und elektrobetriebene Rasenmäher sowie Rasenroboter: keine Inbetriebnahme (privat und gewerblich) an Sonn- und Feiertagen; werktags ab 20 Uhr bis 7 Uhr

; keine Inbetriebnahme durch Privatpersonen werktags im Zeitraum von 13 bis 15 Uhr.

Lärmerzeugende Arbeitsgeräte: die gleichen Nutzungsbeschränkungen wie bei Rasenmähern greifen bei einer Vielzahl von Ge-räten und Maschinen, so z.B. Motor- und Kreissäge; Motorhacke; Vertikutierer; Beton- und Mörtelmaschinen; Rüttelplatten; Freischneider, Gras- und Rasentrimmer/-kantenschneider sowie Laubbläser/-sammler: Private und gewerbliche Nutzung nur werktags von 9 bis 13 Uhr und von 15 Uhr bis 17 Uhr.

Schutz der Nachtruhe

Alle Beschäftigungen, die in der Zeit von 22 bis 6 Uhr ausgeführt werden und zur Folge haben, dass sie die Nachtruhe stören oder beeinträchtigen, sind verboten.

Folgende Immissionsrichtwerte dürfen dabei grundsätzlich nicht überschreiten werden: Mischgebiete 45 dB(A); allgemeine Wohngebiete 40 dB(A); reine Wohngebiete 35 dB(A).

Benutzung von Ton- und Musikwiedergabegeräten: Bei der Benutzung von Ton- und Musikwiedergabegeräten, sowie Musikinstrumenten oder ähnlichen Geräten dürfen unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden. Diese Geräte sollten daher nur in einer angemessenen Lautstärke (Zimmerlautstärke) benutzt werden.

Schutz der Sonn- und Feiertage: Alle Sonn- und Feiertage stehen unter besonderem Schutz des Sonn- und Feiertagsgesetzes. An diesen Tagen sind grundsätzlich alle öffentlich bemerkbaren Tätigkeiten verboten, die die äußere Ruhe beeinträchtigen oder dem Wesen des Sonn- und Feiertages widersprechen.

Trotz aller gesetzlichen Vorgaben und Vorschriften ist Lärm letztendlich auch eine individuelle Ausle-gung der persönlichen Empfindung. Oftmals ist es dem „Lärmverursacher“ nicht bewusst, dass sich der Nachbar gestört fühlt oder die Ursache des Lärms liegt nicht in einem vorwerfbaren Fehlverhalten.

Viele Lärmprobleme können daher durch gegenseitige Rücksichtnahme, Toleranz und vor allem durch persönliche Gespräche aufgelöst werden.

.Pressemitteilung

der Stadt Remagen

Leser-Kommentar
Bildergalerien
Neueste Artikel-Kommentare
  • Joachim Heyna: Eine außergewöhnliche Leistung, die man nicht hoch genug bewerten muss, schaut man sich einmal um, was sonst an Bauleistungen in Deutschland zum Vergleich herangezogen werden kann. Daher ein großes Dankeschön...
  • Hans Meyer: Auf diese 885 Fahrleitungsmasten stolz zu sein, zeugt von Realitätsverlust. Denn die gesamten Oberleitungsanlagen sind alles andere als eine Bereicherung der schönen Ahrtallandschaft. Davon abgesehen...
  • K. Schmitt: Eine natürlich teure, aber höchst moderne Lösung. Beim Bau natürlich Verzögerungen und Verteuerungen, klar. Vor Inbetriebnahme sind dann noch zig Gremien und Verwaltungsmitarbeiter mit beschäftigt, die Pressemeldungen stapeln sich.
  • K. Schmitt: Und wenn die Landrätin die gesetzte Frist wieder verstreichen lässt, passiert bitte genau was? Ich vermute: Gar nix. Ist ja nicht die erste Äußerung der Kreistagsfraktionen, dass sie mit den Arbeitsabläufen...
Dauerauftrag 2025
Hausmeister
Dauerauftrag
Bestellung Nr. 4300003040 - W100 - 606 // AZ Commodity Rheinschiene KW 35, 40, 44 und 48
Stellenanzeige Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r (m/w/d)
Gesundheit im Blick
Lukasmarkt Mayen
Anzeige Heide Herbstbunt
Stellenanzeige Bauverwaltung Friedhofsgärtnerei
Empfohlene Artikel

Ariendorf. Nach der Begrüßung und Totenehrung, gab der Vorsitzende Heinz Günter Heck seinen 24. Bericht in einer JHV ab. Es folgte eine Bilanz von vielen Aktionen die seit 2001 angestoßen bzw. umgesetzt wurden: so z.B. Änderungen am Dorfplatz, am Mühlenplatz und an den Treppenstufen für den Rheinsteig.

Weiterlesen

Kreis Ahrweiler. Ende September fand die diesjährige Dienstbesprechung der haupt- und ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Kreishaus Ahrweiler statt. Landrätin Cornelia Weigand begrüßte zahlreiche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister sowie Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher und die Mitglieder des Kreistags. Im Mittelpunkt stand das Thema des zukunftsgerechten Wohnens, das gesellschaftlich zunehmend an Bedeutung gewinnt.

Weiterlesen

Weitere Artikel

Ausflug der kfd Leutesdorf

Aktiv im Herbst & Winter

Leutesdorf. Mitte September hatte die kfd Leutesdorf ihre Mitglieder zu einem Ausflug zur Leutesdorfer Edmundhütte eingeladen, wozu sich 12 Frauen angemeldet hatten. Ein kleiner Teil wanderte trotz großer Hitze zur Hütte, während die anderen Frauen den angebotenen Fahrdienst nutzten.

Weiterlesen

Leutesdorfer Dorfmuseum e. V.

Übergabe eines Ehrendamenkleides

Leutesdorf. Kürzlich erhielt das Leutesdorfer Dorfmuseum von Simone und Frank Osteroth ein neues Ausstellungsstück, welches eine besondere Bedeutung in der Geschichte des Kath. Junggesellenvereines hat: das erste versteigerte Ehrendamenkleid!

Weiterlesen

rund ums Haus
Rund ums Haus Daueranzeigr
Gesundheit im Blick
Imageanzeige
Sonderseite Gesundheitsexperten Bad Neuenahr-Ahrweiler
Gesundheitsexperten Bad Neuenahr-Ahrweiler
Media-Auftrag 2025/26
Auftrag Nr. AF2025.000354.0, Oktober 2025
Oktoberfest Insul
Demenz -Vortrag
Lukasmarkt
Lukasmarkt Mayen
Lukasmarkt
Auftragsnummer: R252-0029544A
Handwerkerhaus
Gesundheit im Blick
Titelanzeige