Allgemeine Berichte | 01.02.2024

VG Weißenthurm: Schuljahr 2024/2025

Antrag auf Lernmittelfreiheit

VG Weißenthurm. Die Ausleihe der Schulbücher erfolgt grundsätzlich entgeltlich, es sei denn, Eltern und Erziehungsberechtigte unterschreiten eine bestimmte festgelegte Einkommensgrenze. Diese beträgt für Alleinerziehende mit einem Kind 22.750 Euro zzgl. 3.750 Euro für jedes weitere Kind. Für zusammenlebende Sorgeberechtigte (oder eines Elternteils, der mit einer Partnerin oder einem Partner im Sinne des § 7 Abs. 3 Nr. 3 und Abs. 3a SBG II zusammenlebt) liegt die Einkommensgrenze bei einem Kind bei 26.500 Euro zzgl. 3.750 Euro für jedes weitere Kind. Eltern und Erziehungsberechtigte können, soweit ihr Einkommen unterhalb dieser Grenze liegt, die Schulbücher sowie ergänzende Druckschriften (Arbeitshefte) kostenfrei ausleihen. Die unentgeltliche Ausleihe erfordert jedes Schuljahr einen neuen, schriftlichen Antrag, der in Ihrer Schule oder auf unserer Homepage erhältlich ist. Alle Anträge auf Lernmittelfreiheit müssen bis spätestens 15. März bei dem zuständigen Schulträger abgegeben werden. Falls die fristgerechte Einreichung eines Antrags verpasst wird, besteht nur die Möglichkeit, dass die Lernmittel gegen Gebühr ausgeliehen oder alternativ auf eigene Kosten angeschafft werden müssen. Für etwaige Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm, Schulabteilung, Tel. (0 26 37) 913 -454 und (0 26 37) 913 -414 gerne zur Verfügung.

Pressemitteilung der VG Weißenthurm

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