Allgemeine Berichte | 01.07.2020

Dringender LSB-Appell

Begriff „Webinar“ nicht mehr verwenden

Wort ist markenrechtlich bis 2023 geschützt - Teure Abmahnungen drohen

Rheinland-Pfalz. Der Landessportbund Rheinland-Pfalz rät den rheinland-pfälzischen Vereinen und Verbänden dringend davon ab, den Begriff „Webinar“ weiter zu verwenden.

„Dies ist höchst problematisch“, betont der LSB-Rechtsberater Dr. Falko Zink aus Kaiserslautern. Denn der Begriff ist markenrechtlich geschützt – es drohen kostenpflichtige Abmahnungen.

Seit Beginn der Corona-Pandemie werden digitale Kommunikationswege wie Videokonferenzen so umfassend genutzt wie noch nie zuvor. Im Bildungsbereich wurden und werden Präsenzveranstaltungen weitgehend durch digitale Interaktion ersetzt.

Via Internet durchgeführte Bildungsveranstaltungen wurden und werden dabei oftmals mit dem Oberbegriff „Webinar“ bezeichnet. Was so nicht sein darf. Denn der Begriff ist markenrechtlich geschützt: Im Jahr 2003 wurde der Begriff als sogenannte Wortmarke beim Marken- und Patentamt eingetragen. Und der Schutz läuft erst im Jahr 2023 aus. Im Klartext: Wird der Begriff „Webinar“ zur Ankündigung der unterschiedlichsten (Bildungs-) Veranstaltungen ohne Zustimmung des Rechteinhabers verwendet, drohen unberechtigten Nutzern kostenpflichtige Abmahnungen – und damit möglicherweise einhergehende Schadenersatzforderungen. Der LSB rät daher dringend von der weiteren Nutzung des Begriffs „Webinar“ ab und empfiehlt den Austausch des Begriffs auf den Homepages und sonstigen Veröffentlichungen. Alternativ können stattdessen Substantive wie „Online-Seminar“, „Online-Schulung“, „Internetseminar“ oder „webbasiertes Seminar“ verwendet werden.

„Ich würde dringend empfehlen, den Begriff nicht weiter zu verwenden“, sagt auch Rechtsanwalt Zink. „Markenrechtliche Streitigkeiten, auch ohne Gericht, können sehr teuer werden.

Damit ist es aber noch nicht erledigt, da die widerrechtliche Benutzung einer Marke zu Schadensersatzansprüchen führen kann. Je nach Umfang der Benutzung, Teilnehmerzahl und dergleichen wären also weitere Geldbeträge als Schaden denkbar.“

Häufig würden solche Ansprüche auch an übliche Lizenzgebühren angelehnt. Mithin sei „äußerste Vorsicht“ geboten. Zinks Einschätzung: „Auf einen Prozess sollte man es besser nicht ankommen lassen, das ist es sicherlich nicht wert – und es stehen ja ausreichende Alternativen zur Verfügung.“ Pressemitteilung

Landessportbund

Rheinland-Pfalz

Artikel melden

? Vielen Dank! Ihre Meldung wurde erfolgreich versendet.
? Es gab einen Fehler beim Versenden. Bitte versuchen Sie es später erneut.
Bildergalerien
Kreishandwerkerschaft
Heimat aktiv erleben
Vorabrechnung, Nr. AF2025.000354.0, Juni 2026
Tag der Architektur im Steigenberger Hotel Bad Neuenahr
Tag der Architektur im Steigenberger Hotel Bad Neuenahr , 27. – 28.06.26
Empfohlene Artikel
Symbolbild.
10

Trier. Bischof Dr. Stephan Ackermann hat einen Priester des Bistums Trier von seinem Dienst beurlaubt. Gegen den Priester läuft ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wegen des Vorwurfs einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung (13. Abschnitt des Strafgesetzbuches).

Weiterlesen

Weitere Artikel
Aufgrund fehlender finanzieller Mittel muss das Taschenlampenkonzert in Koblenz entfallen.
2540

Finanzielle Mittel reichen nicht aus

Taschenlampenkonzert in Koblenz muss abgesagt werden

Bonn/Koblenz. Der Bunter Kreis Rheinland freut sich sehr, dass das diesjährige Benefizkonzert in Bonn am 12. September 2026 wieder wie geplant stattfinden kann. Dank der großartigen Unterstützung zahlreicher Sponsoren, engagierter Helferinnen und Helfer sowie vieler treuer Unterstützerinnen und Unterstützer ist die Durchführung dieser besonderen Veranstaltung gesichert. Der Verein spricht allen Beteiligten dafür seinen herzlichen Dank aus.

Weiterlesen

Symbolbild
580

Rheinbreitbach. Am Nachmittag des 25. Juni 2026 ereignete sich auf der B42 bei Rheinbreitbach ein schwerer Verkehrsunfall, bei dem ein Motorradfahrer verletzt und in ein Krankenhaus eingeliefert wurde. Der 26-jährige Kölner war mit seinem Motorrad von Bonn in Richtung Unkel unterwegs. An der Einmündung Mühlenweg versuchte er, rechts an einem LKW vorbeizufahren, der nach links in den Mühlenweg abbiegen wollte.

Weiterlesen