Allgemeine Berichte | 18.11.2025

Abriss oder Denkmalschutz

Engagement für den Denkmalschutz: Schießbergschule im Fokus

Die ehemalige Sinziger Schule „Am Schiessberg“ in der Ansicht vom Lunapark aus. Foto: Denkmalverein/Matthias Röcke

Sinzig. Der Denkmalschutz für die „Schießbergschule“ in Sinzig wird aktuell diskutiert. Der Förderverein Denkmalpflege und Heimatmuseum unterstützt aktiv eine von Bernd Retterath initiierte Petition, die bei der Bürgerbeauftragten des Landes eingereicht wurde.

Ziel der Petition ist es, zu prüfen, ob das historische Gebäude der ehemaligen Schule „Am Schießberg“ als denkmalgeschützt eingestuft werden sollte. Der Petitionsausschuss hat die Anfrage angenommen und sie zur weiteren Prüfung an die Landesdenkmalbehörde weitergeleitet.

Das Schulgebäude, das 1897 als zweiklassige Bildungseinrichtung errichtet wurde, gilt laut den Unterstützern der Petition aufgrund seiner charakteristischen Fenstereinfassungen aus heimischer Basaltlava und eines repräsentativen Treppenhauses als denkmalwürdig.

Das Gebäude steht derzeit leer, nachdem es zuletzt vom städtischen Bauamt genutzt worden war. Es wird argumentiert, dass die ehemalige Schule zusammen mit der Pfarrkirche St. Peter und dem klassizistischen Rathaus von 1836 ein wertvolles Denkmalensemble bildet.

Trotz dieser Überlegungen ist ein Abriss des Gebäudes geplant, um Platz für eine neue Geschäftsstelle der Volksbank RheinAhrEifel zu schaffen.

Sollte die Landesdenkmalbehörde gegen den Erhalt des Gebäudes entscheiden, hat der Denkmalverein klare Vorstellungen für die Gestaltung eines möglichen Neubaus.

Die Ostfassade der alten Schule, die zum Lunapark zeigt und mit aufwendigen Basalteinfassungen verziert ist, sollte im neuen Gebäude integriert werden, um das Stadtbild an der Barbarossastraße zu bewahren. Zudem wird gefordert, dass der Neubau auf der Südseite so gestaltet wird, dass das denkmalgeschützte Rathaus in seiner Wirkung auf dem Kirchplatz nicht beeinträchtigt wird.

Der Verein richtet einen Appell an die Volksbank, diese Aspekte in ihre Planungen einzubeziehen. Die Kreisverwaltung wird ebenfalls aufgefordert, sicherzustellen, dass eine optische Beeinträchtigung des Ensembles von Rathaus und Kirche bei der Baugenehmigung vermieden wird.BA

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