Denn: Flutbetroffene Winzerbetriebe gelten nicht als gemeinnützig

Flutwein: Spenden kommen nicht bei Ahr-Winzern an

Flutwein: Spenden kommen nicht bei Ahr-Winzern an

Bisher wurde noch kein Cent der Spenden an betroffene Winzer weitergeleitet. Foto: ROB

Kreis Ahrweiler. „Unser schlimmster Jahrgang“ - so wird der Wein in den schlammverschmierten Flaschen von den flutbetroffenen Ahrwinzern oft genannt. Doch der „schlimme Jahrgang“ schuf auch viel Gutes. Mit der Spendenaktion Flutwein, bei der Unterstützerinnen und Unterstützer auf der Crowdfunding-Plattfrom „Startnext“ als Dankeschön für ihre Spende schlammverschmierte Weinflaschen erhalten haben, wurden Gelder in Millionenhöhe zu Gunsten der Winzer gesammelt. Knapp 175.000 Flaschen wurden in die ganze Welt verschickt und generierten ein Spendenaufkommen von rund 4,5 Millionen Euro.

Das Geld liegt nun auf dem Konto eines gemeinnützigen Vereins. Und so wie es derzeit aussieht, bleibt es da auch. Denn an die Weinbetriebe wurde bis auf Soforthilfen in Höhe von maximal 5000 Euro, die an Privatpersonen ausgezahlt werden dürfen, noch kein Cent der Spenden weitergeleitet.

Der Grund: Winzerbetriebe sind Unternehmen und keine gemeinnützigen Organisationen. Deshalb dürfen sie auch keine Spenden annehmen.

Einer der Initiatoren der Flutwein-Aktion ist Peter Kriechel und gleichzeitig betroffener Winzer aus Walporzheim. „Die Winzer dürfen die Spenden nur annehmen, insofern sie den privaten, aber nicht den betrieblichen Schaden betreffen“, erklärt er. Das schreibt der Katastrophenerlass der Landesregierung des Landes Rheinland-Pfalz vor. Und selbst wenn die Spenden direkt zu Gunsten der Betriebe verwendet werden könnten, würden die bei ohnehin nicht reichen. „Die Schäden bei den Winzern belaufen sich auf mindestens 300 Millionen Euro. So glichen die 4,5 Millionen Euro eher einem „Tropfen auf den heißen Stein“, wie Kriechel sagt.

Durch einige Unklarheiten könnte der Tropfen noch kleiner und der Stein noch heißer ausfallen, wissen die Initiatoren. Denn der Versand der schlammverschmierten - und somit für den Verkauf unbrauchbaren - Weinflaschen als Dankeschön könnte als Verkauf im eigentliche Sinne gewertet werden. Wäre letzteres der Fall, müssen die Spendengelder noch zusätzlich versteuert werden.

In der Folge käme noch weniger Geld bei den betroffenen Winzern an, die mitunter ihre vollständige Existenzgrundlage verloren haben. „Das wäre dann ein Super-GAU“, sagt Daniel Koller, der die Initiative Flutwein gemeinsam mit Peter Kriechel und der örtlichen Gastronomen Linda Kleber ins Leben gerufen hat. „Wir sehen uns den Betroffenen und den Unterstützerinnen und Unterstützern gegenüber in der Verantwortung die Sachverhalte schnell, aber vor allem auch für potentielle zukünftige Katastrophen, langfristig zu klären.“

Bund und Land haben der Region „schnelle und unbürokratische Hilfe“ versprochen. Koller und Kriechel fordern die Erfüllung dieser Versprechen und die Überarbeitung des Spendenrechts. Gemeinsam mit dem Gemeinnützigkeits-Experten und Vorsitzenden der „German Fundraising Association“ haben sich die Initiatoren daher sowohl an die Landesregierung RLP als auch an das Bundesfinanzministerium gewandt.