Allgemeine Berichte | 11.01.2024

Enttäuschung nach Krisengipfel

Kassenärztliche Vereinigung: Lauterbachs Maßnahmen gehen nicht weit genug

Symbolbild. Foto: Pixabay 

Mainz. Mit den Ergebnissen des gestrigen Krisengipfels zur ambulanten Versorgung, an dem auf Einladung von Gesundheitsminister Lauterbach Vertreterinnen und Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Bundesärztekammer, verschiedener Berufsverbände sowie des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen teilnahmen, zeigt sich die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) bei Weitem nicht zufrieden. Denn die geforderten konkreten Ergebnisse gibt es nicht. Vieles blieb vage und unverbindlich.

„Die von Herrn Lauterbach vorgestellten Maßnahmen gehen in die richtige Richtung, aber auf keinen Fall weit genug“, sagt der Vorsitzende des Vorstands der KV RLP, Dr. Peter Heinz. „Sie fokussieren sich auf die Hausärzteschaft. Indem der Minister die Fachärztinnen und Fachärzte und die drängenden Probleme in diesem Bereich außen vorlässt, versucht er die Ärzteschaft zu spalten.“

Das von Lauterbach vorgelegte Reformpaket sieht unter anderem vor, die Hausärztinnen und Hausärzte schnellstmöglich zu entbudgetieren und für sie eine jahresbezogene Versorgungspauschale für chronisch kranke Erwachsene einzuführen. Außerdem sagte der Minister zu, die Regresse weitgehend abzuschaffen.

Entbudgetierung aller Fachgruppen muss kommen

„Wir fordern weiterhin die Entbugetierung aller Fachgruppen. Sie muss auch für die Fachärztinnen und Fachärzte rasch folgen“, machte der stellvertretende Vorsitzende des Vorstands der KV RLP, Dr. Andreas Bartels, deutlich. „Die Niedergelassenen haben sowohl bei unseren Protestaktionen unter dem Titel ‚WIR SEHEN SCHWARZ.‚ als auch bei weiteren, unter anderem bundesweiten Aktivitäten stets große Geschlossenheit gezeigt. Die Probleme betreffen alle Praxen, nicht nur die hausärztlichen.“ Darauf solle auch in Zukunft das Hauptaugenmerk liegen, so Dr. Bartels. Denn Lauterbachs Versprechungen wie Entbürokratisierungen, Regressfreiheit und Entbudgetierung müssten für die gesamte ambulante Versorgung gelten.

„Offensichtlich wurden Probleme psychotherapeutischer Praxen gar nicht erst thematisiert – Lauterbach hat noch nicht einmal eine Vertretung unserer Berufsgruppe zum Krisengipfel eingeladen“, so Peter Andreas Staub aus dem KV Vorstand. Denn auch in der Psychotherapie leiden die Praxen unter den lähmenden Bedingungen der Bedarfsplanung und disfunktionaler Digitalisierung.

Vorschläge zu vage und unverbindlich

In den Augen des KV RLP-Vorstands blieben die vorgestellten Maßnahmen des Ministers in vielen Punkten zu unverbindlich. Zu zahlreichen Forderungen wurden keine konkreten Lösungen präsentiert. So blieb etwa beim Thema Digitalisierung, das die Praxen maximal fordert, außer vagen Ankündigungen alles offen. Gleiches gilt für die Entbürokratisierung.

„Die ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen brauchen wieder mehr Zeit für ihre eigentliche Aufgabe: die Versorgung der Patientinnen und Patienten. Das geht nur, wenn sich die Politik die Rahmenbedingungen drastisch und schnell verändert“, forderte Dr. Heinz. Daher dürfte es nicht bei den vorgestellten Maßnahmen von Herrn Lauterbach bleiben. „Das ist zu wenig. Der Minister muss jetzt weitere wesentliche Veränderungen anstoßen und umsetzen.“

Dass auch die Patientinnen und Patienten diese Forderungen unterstützen, zeigen nicht zuletzt die rund 550.000 Unterschriften für die Petition zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der ambulanten Versorgung. Denn klar ist: Stellt die Politik jetzt nicht die Weichen für zukunftsfähige Lösungen, wird sich die ambulante Versorgung massiv verschlechtern.

Pressemitteilung Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz

Symbolbild. Foto: Pixabay 

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  • Betroffener: Wiedermal ein Totalversagen der Justiz und es werden Täter geschützt ! Inzwischen darf man sich wirklich fragen ob diese Justiz überhaupt noch der Gerechtigkeit und dem Volk dient oder einfach nur noch die Politiker zu schützen versucht !
  • Ingo Materne: Der Artikel überzieht aus meiner Sicht deutlich. Ja: Lärm, Schattenwurf und konkrete Abstände müssen im Genehmigungsverfahren sauber geprüft werden. Aber aus der aktuellen Studienlage lässt sich keine...
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