Allgemeine Berichte | 15.04.2025

Das eigenmächtige Fällen von Bäumen ist strafbar

Maibaum: Ja, aber nur mit Genehmigung

Symbolbild.  Foto: pixabay.com

Region. Mit dem Frühling naht auch die Zeit des aufstellen von Maibäumen – eine beliebte Tradition in vielen Regionen, auch im Ahrtal. Das Forstamt Ahrweiler freut sich über das lebendige Brauchtum im Kreis, möchte aber gleichzeitig daran erinnern: Wer einen Baum für den Maibaum aus dem Wald holen will, braucht vorher eine Genehmigung.

Das eigenmächtige Fällen von Bäumen im Staatswald, Kommunalwald oder auf Privatflächen ohne ausdrückliche Erlaubnis des Eigentümers ist illegal und kann eine Anzeige nach sich ziehen. Auch junge Bäume, die scheinbar „unbedeutend“ wirken, erfüllen wichtige ökologische und waldbauliche Funktionen. Gerade zur Wiederbewaldung der im Zuge der Borkenkäferkalamität entstandenen Kahlflächen, sind sie, insbesondere die Birke, von hoher Bedeutung. Darüber hinaus ist auch das Befahren der Waldwege nur mit der Genehmigung des Waldeigentümers gestattet.

Maibaum – Ja, aber bitte mit Rücksicht. Mit guter Planung und rechtzeitiger Abstimmung kann jeder seinen Beitrag zu einer lebendigen und nachhaltigen Kultur leisten.

Symbolbild. Foto: pixabay.com

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