Allgemeine Berichte | 26.03.2022

Verbandsgemeinde Cochem haftet nicht für Schäden an seltenem Fahrzeug

OLG Koblenz: Kein Schadensersatz für tiefergelegten Ferrari

Symbolbild. Foto: Pixabay

Koblenz/Cochem. Wird ein serienmäßig tiefergelegtes Fahrzeug infolge einer erkennbaren Fahrbahnunebenheit beschädigt, hat die Verbandsgemeinde als Trägerin der Straßenbaulast hierfür nicht einzustehen. Hierauf hat der 12. Zivilsenat in einem kürzlich gefassten Beschluss hingewiesen (Beschluss vom 7. Dezember 2021, Aktenzeichen 12 U 1012/21) und damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Koblenz bestätigt. Im August 2019 befuhr der Versicherungsnehmer der Klägerin mit seinem serienmäßig tiefergelegten Ferrari F40 eine innerörtliche Seitenstraße, deren Straßenbaulastträgerin die beklagte Verbandsgemeinde ist. Hierbei soll es zu einem Aufsetzen des Fahrzeugs gekommen sein. Der an dem Ferrari festgestellte Sachschaden belief sich auf rund 60.000 Euro. Ursächlich für die Beschädigung sollen nach Behauptung der Klägerin ein nicht nur geringfügig herausstehender Kanaldeckel sowie ein seitliches Gefälle der Fahrbahn zur Fahrbahnrinne hin gewesen sein. Die Klägerin als Kaskoversicherung hat die beklagte Verbandsgemeinde auf Schadensersatz in Höhe von rund 62.000 Euro in Anspruch genommen. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen, da die Beklagte keine Verkehrssicherungspflicht verletzt habe. Der Fahrer des tiefer gelegten Ferrari habe die Fahrbahnunebenheiten erkennen können und seine Fahrweise entsprechend anpassen müssen. Dies hat die Klägerin anders gesehen und Berufung eingelegt.

Der Senat hat die Rechtsauffassung des Landgerichts bestätigt und ebenfalls eine Verkehrssicherungspflichtverletzung der Beklagten verneint. Maßnahmen des Verkehrssicherungspflichtigen seien regelmäßig nicht geboten, wenn die Verkehrsteilnehmer bei zweckgerechter Benutzung der Straße und Anwendung der gebotenen Aufmerksamkeit etwaige Schäden selbst abwenden könnten. Werde eine Gefährdung - wie hier - durch risikoerhöhende Umstände wie die Tieferlegung des Fahrzeugs wesentlich (mit-) begründet, müsse der Fahrzeugführer dies durch erhöhte eigene Aufmerksamkeit und Vorsicht kompensieren. Selbst wenn eine Straße mit einem allgemein schlechten Ausbauzustand abhilfebedürftige Gefahrenquellen in Form von erkennbaren Unebenheiten aufweise, müsse eine Haftung des Straßenbaulastträgers aus der Verletzung der Straßenverkehrssicherungspflicht hinter das (Mit-) Verschulden des Fahrzeugführers zurücktreten, wenn dieser die Straße mit einem tiefergelegten Fahrzeug befahre. Die Verkehrssicherungspflicht beinhalte nicht die Pflicht, mit erheblichen Kosten für die Allgemeinheit dafür Sorge zu tragen, dass die Straße auch für „nicht alltagstaugliche“ Fahrzeuge wie den streitgegenständlichen Ferrari gefahrlos nutzbar sei. Dem stehe nicht entgegen, dass das Fahrzeug serienmäßig tiefergelegt und für den allgemeinen Straßenverkehr zugelassen sei. Die Zulassung eines Sportfahrzeugs mit entsprechend geringer Bodenfreiheit beinhalte gerade nicht die Zusicherung, dass alle öffentlichen Straßen gefahrlos benutzt werden könnten. Die Klägerin hat auf den Hinweis des Senats ihre Berufung zurückgenommen.

Pressemitteilung Oberlandesgericht Koblenz

Symbolbild. Foto: Pixabay

BLICK aktuell bei Google bevorzugen
Erhalte mehr Inhalte von uns in deinen Google-Suchergebnissen.
Täglich exklusive Inhalte
Täglich exklusive Inhalte

Das digitale Magazin für Rhein, Ahr und Eifel — jeden Tag eine neue Ausgabe, optimiert fürs Smartphone.

  • 30 Tage gratis
  • Neue Ausgabe jeden Tag
  • Für unterwegs gemacht
Heutige Ausgabe lesen
Blick aktuell
Regio MAGAZIN

Bildergalerien
Touristik Anzeige
Stellenanzeige Fachbereichsleitung Finanzen
Stellenanzeige Reinigungskraft
Imageanzeige, 2. Anzeige "2+1" Aktion
Kulinarische Woche
Empfohlene Artikel
Die Innenstadt war stets gut besucht.
20

Remagen. Es stimmte einfach alles beim ersten Jakobsmarktsonntag in Remagen. Fand am Abend vorher die Wallfahrtseröffnung mit der Erhebung des Heiligen Hauptes großen Zuspruch, so erlebte der erste Jakobsmarktsonntag wohl sein bestes Jahr seit einigen Jahren. Nicht zuletzt sorgten dafür die sehr angenehmen Temperaturen. So ließen es sich wirklich Tausende Gäste aus Nah und Fern nicht nehmen, nach Remagen zu kommen und den ersten Jakobsmarktsonntag zu besuchen.

Weiterlesen

Weitere Artikel
„La Dolce Mayen“ am 30. Juli in der Mayener Innenstadt
1540

Mayen. Mediterrane Atmosphäre, stimmungsvolle Musik und entspanntes Einkaufen: Unter dem Motto „La Dolce Mayen“ präsentieren „geMYnsam – Die INNENSTADTmacher“, MY-Gemeinschaft, Brückenstraßengemeinschaft zusammen mit der Stadt Mayen im Rahmen der Eventreihe „Schöner langer Donnerstag“ am 30. Juli von 17 bis 22 Uhr einen italienisch inspirierten Sommerabend in der Mayener Innenstadt.

Von Zoe Mertz aus Mayen

Weiterlesen

Foto: Polizei
3212

Der Mann soll eine Seniorin um ihr Geld betrogen haben:

18.07.: Foto-Fahndung in Neuwied: Wer kennt diesen Mann?

Neuwied. Am 16.06.2026 wurde eine 76-jährige Seniorin in Neuwied Opfer eines Betrugs. Gegen 11:30 Uhr kontaktierte sie ein bislang unbekannter Täter telefonisch und gab sich als Mitarbeiter einer Bank aus. Kurz darauf erschien ein der Geschädigten unbekannter Mann an der Anschrift und erlangte ihre Bankkarte samt PIN.

Weiterlesen