Verbandsgemeinde Cochem haftet nicht für Schäden an seltenem Fahrzeug

OLG Koblenz: Kein Schadensersatz für tiefergelegten Ferrari

OLG Koblenz: Kein Schadensersatz für tiefergelegten Ferrari

Symbolbild. Foto: Pixabay

26.03.2022 - 07:23

Koblenz/Cochem. Wird ein serienmäßig tiefergelegtes Fahrzeug infolge einer erkennbaren Fahrbahnunebenheit beschädigt, hat die Verbandsgemeinde als Trägerin der Straßenbaulast hierfür nicht einzustehen. Hierauf hat der 12. Zivilsenat in einem kürzlich gefassten Beschluss hingewiesen (Beschluss vom 7. Dezember 2021, Aktenzeichen 12 U 1012/21) und damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Koblenz bestätigt. Im August 2019 befuhr der Versicherungsnehmer der Klägerin mit seinem serienmäßig tiefergelegten Ferrari F40 eine innerörtliche Seitenstraße, deren Straßenbaulastträgerin die beklagte Verbandsgemeinde ist. Hierbei soll es zu einem Aufsetzen des Fahrzeugs gekommen sein. Der an dem Ferrari festgestellte Sachschaden belief sich auf rund 60.000 Euro. Ursächlich für die Beschädigung sollen nach Behauptung der Klägerin ein nicht nur geringfügig herausstehender Kanaldeckel sowie ein seitliches Gefälle der Fahrbahn zur Fahrbahnrinne hin gewesen sein. Die Klägerin als Kaskoversicherung hat die beklagte Verbandsgemeinde auf Schadensersatz in Höhe von rund 62.000 Euro in Anspruch genommen. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen, da die Beklagte keine Verkehrssicherungspflicht verletzt habe. Der Fahrer des tiefer gelegten Ferrari habe die Fahrbahnunebenheiten erkennen können und seine Fahrweise entsprechend anpassen müssen. Dies hat die Klägerin anders gesehen und Berufung eingelegt.

Der Senat hat die Rechtsauffassung des Landgerichts bestätigt und ebenfalls eine Verkehrssicherungspflichtverletzung der Beklagten verneint. Maßnahmen des Verkehrssicherungspflichtigen seien regelmäßig nicht geboten, wenn die Verkehrsteilnehmer bei zweckgerechter Benutzung der Straße und Anwendung der gebotenen Aufmerksamkeit etwaige Schäden selbst abwenden könnten. Werde eine Gefährdung - wie hier - durch risikoerhöhende Umstände wie die Tieferlegung des Fahrzeugs wesentlich (mit-) begründet, müsse der Fahrzeugführer dies durch erhöhte eigene Aufmerksamkeit und Vorsicht kompensieren. Selbst wenn eine Straße mit einem allgemein schlechten Ausbauzustand abhilfebedürftige Gefahrenquellen in Form von erkennbaren Unebenheiten aufweise, müsse eine Haftung des Straßenbaulastträgers aus der Verletzung der Straßenverkehrssicherungspflicht hinter das (Mit-) Verschulden des Fahrzeugführers zurücktreten, wenn dieser die Straße mit einem tiefergelegten Fahrzeug befahre. Die Verkehrssicherungspflicht beinhalte nicht die Pflicht, mit erheblichen Kosten für die Allgemeinheit dafür Sorge zu tragen, dass die Straße auch für „nicht alltagstaugliche“ Fahrzeuge wie den streitgegenständlichen Ferrari gefahrlos nutzbar sei. Dem stehe nicht entgegen, dass das Fahrzeug serienmäßig tiefergelegt und für den allgemeinen Straßenverkehr zugelassen sei. Die Zulassung eines Sportfahrzeugs mit entsprechend geringer Bodenfreiheit beinhalte gerade nicht die Zusicherung, dass alle öffentlichen Straßen gefahrlos benutzt werden könnten. Die Klägerin hat auf den Hinweis des Senats ihre Berufung zurückgenommen.

Pressemitteilung Oberlandesgericht Koblenz

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Ich glaube, innerhalb der anderen Parteien verstehen das sehr, sehr viele. Aber weil die Entscheidungsträger auf Bundes- und Landesebene zu sehr befürchten, Macht abzugeben, oder aus anderen unerfindlichen Gründen, nimmt man dort schon gar nicht mehr wahr, was die eigene Parteibasis denkt. Wenn man...
Amir Samed:
Am meisten nutzt es der AfD aber, dass die in Bund und Ländern regierenden Parteien immer noch nicht verstehen wollen, was ihnen die meisten AfD-Wähler mit ihrer Stimmabgabe eigentlich sagen möchten....
K. Schmidt:
Herr Müller: "Die Lüge gehört zum politischen Geschäft... Man mag mit der Politik der vergangenen Jahrzehnte nicht einverstanden sein, was man auch nicht kann..." Richtig erkannt. Nur wen wählt man nun? Und wie stehen Sie zu der von den "Omas" offenbar gefeierten "Brandmauer", die in sehr vielen Konstellationen...
Gabriele Friedrich:
@Amir Samed, Sie sollten besser aufpassen mit ihrem Betondenken der AfD....
Gabriele Friedrich:
Ach die AfD, blamiert sich mittlerweile nur noch und langsam kommen die Straftaten raus. Ist doch hervorragend wie *Krah* sich selber entfernt von den Wahlplakaten, wie Höcke sich schwitzend blamiert mit seinem Geschichtsbuch und er vor Gericht musste. Die Weidel wird auch immer blasser und Chrupalla...
Amir Samed :
@Utz der Bär, ich bevorzuge wissenschaftliche Literatur. ...
Utz der Bär:
@Amir Samed: Glauben Sie ernsthaft, dass mehr als 200 Jahre Industrialisierung spurlos an unserer Umwelt vorbeigegangen sind? Denken Sie doch einfach mal selber nach, anstatt nachzuplappern, was ihnen irgendwelche Pseudo-Schwurbler auf Tiktok oder wo-auch-immer weismachen wollen! Was uns alle noch viel...
Amir Samed :
@juergen mieller, ich habe schon einiges an Niveaulosen und inhaltsleeren gelesen, Sie schaffen es dies noch zu unterbieten. Solange Sie auf dieser Ebene weiter agieren und sich einer sachlichen Diskussion und Argumentation verweigern, bleiben ihnen Antworten von mir erspart. Es ist nie zu spät, lernen...
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