Allgemeine Berichte | 30.09.2025

Geschützte Vegetationsperiode endet am 1. Oktober

Rodungen und Gehölzrückschnitte wieder erlaubt

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Rodungen und Gehölzrückschnitte sind ab sofort – bis zum 28. Februar – wieder erlaubt. Darauf macht die Untere Naturschutzbehörde aufmerksam. Für den Rückschnitt eignen sich insbesondere trockene Tage mit bedecktem Himmel und ohne Minustemperaturen.

Mit Ende der gesetzlich festgesetzten Vegetationszeit können Bäume, die außerhalb des Waldes stehen, sowie Hecken, lebende Zäune, Gebüsche oder andere Gehölze beschnitten oder auf Stock gesetzt werden. Die gesetzlich vorgegebene Vegetationsperiode vom 1. März bis 30. September dient dem Schutz und Erhalt von Lebensstätten wild lebender Tiere, insbesondere Vögeln. Es sollte daher frühzeitig mit den notwendigen Rodungen und Gehölzrückschnitten begonnen werden. Eine Verlängerung der Frist durch die Untere Naturschutzbehörde ist nach den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes nicht möglich.

Unabhängig davon gelten die weiteren Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes und der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Rhein-Ahr-Eifel“. Demnach ist es untersagt, bedeutsame Landschaftselemente wie Feldgehölze, Streuobstbestände, Alleen und markante Einzelbäume sowie Rohr- oder Riedbestände zu beseitigen oder zu beschädigen.

In jedem Fall ist vor Beginn von Rodungs- und Rückschnittarbeiten eine sorgfältige Sichtprüfung der Gehölze auf Nester, Baumhöhlen und -spalten zum Schutz von Vögeln, Fledermäusen und anderen Baumbewohnern vorzunehmen. Gibt es keine Hinweise auf aktuell bewohnte Lebensstätten, können die Schnitt- und Rodungsarbeiten durchgeführt werden. Wichtig: Unsere heimische Vogelwelt benötigt auch in den Wintermonaten Rückzugsmöglichkeiten sowie Schutz vor der Witterung und natürlichen Feinden. Insofern ist das sogenannte „auf den Stock setzen“, also ein Abschneiden der Hecke eine Handbreit über dem Erdboden, zum Wohle der örtlichen Fauna wenn möglich auf ein Mindestmaß zu begrenzen.

Weitere Informationen: Kreisverwaltung Ahrweiler, Untere Naturschutzbehörde Telefon 02641/975-233 oder 02641/975-442, E-Mail naturschutz@kreis-ahrweiler.de.

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