Allgemeine Berichte | 17.01.2021, 17:03 Uhr

Gerichtsurteil gegen 26-jährigen Profisportler aus Sinzig für Verteidiger nicht nachvollziehbar

Sieben Monate in Untersuchungshaft

Der Angeklagte Mohammed Abdallah (li.) wurde von einem dreiköpfigen Verteidiger-Team vertreten:   Karolin Hagemann de Grzymala aus Köln und die  Koblenzer Rechtsanwälte Florian Schulz und Axel Bertram. Fotos: HEP

Koblenz/Sinzig. Er saß sieben Monate lang unschuldig in Untersuchungshaft: Der 26-jährige Mohammed Abdallah aus Sinzig. Unschuldig? Im ersten Verfahren beim Koblenzer Landgericht ja, doch bei einem weiteren Verfahren wegen angeblichem Subventionsbetrug nein.

Nach Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft verhängte das Koblenzer Amtsgericht im Mai eine Untersuchungshaft gegen den sympathischen Profisportler. Ihm wurde vorgeworfen, dass er mit zwei Bekannten an einem Handel mit gefälschten Corona Masken beteiligt sei.

 Im vergangenen Frühjahr waren zu Beginn der Pandemie die wirksamen FFP2-Schutzmasken äußerst knapp. Und so habe man etwa eine Million normale Masken umdeklariert in FFP2 und soll diese u.a. an Krankenhäuser, Pflegeheime, Supermärkte und einen Koblenzer Discounter für knapp 3,4 Millionen Euro verkauft haben, glauben die Ermittler.

Beteiligt an diesem Deal war Mohammed Abdallah aber nicht, denn er war Aufpasser oder hat seine Bekannten und die Masken mal irgendwo hingefahren.

Von daher stellte die zehnte Strafkammer unter der Vorsitzenden Richterin Monika Fay-Thiemann jetzt das Verfahren, zugrunde lag eine 150seitige Anklageschrift, ein, hob den Haftbefehl gegen Mohammed Abdallah auf und erklärte, dass die Verfahrenskosten von der Staatskasse getragen werden.

Die Kammervorsitzende verwies jedoch darauf, dass die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft ebenso wie die Anklage richtig waren und erst bei den Gerichtsverhandlungen herauskam, dass das Verfahren eingestellt wird.

Die drei Strafverteidiger, die Koblenzer Rechtsanwälte Axel Bertram, Florian Schulz und Karolin Hagemann de Grzymala (Köln) hatten die Auswirkungen der Untersuchungshaft dargelegt: „Mohammed Abdallah hat nicht nur seinen Studienplatz, sondern auch seine körperliche Leistungsfähigkeit für den Profisport verloren und muss jetzt wieder von vorne anfangen.“

1994 wurde Mohammed als Sohn libanesischer Eltern in Frankenberg (Nordhessen etwa 40 km nördlich von Marburg) geboren und zog später nach Sinzig.

Durch hartes Training erarbeitete er sich im K1 (eine Mischung aus Kick- und Thaiboxen) eine Profikarriere, ist dreimal Weltmeister und meldete ein Gewerbe als Sportler an.

Das brach durch die Pandemie ein, da es für den Berufssportler keine Veranstaltungen mehr gab. Und so stellte er einen Antrag auf Soforthilfe: „Dabei hatte ich den Begriff Liquiditätsengpass verwechselt“, erklärte er gegenüber Blick aktuell und weiter: „Als man mich auf den Fehler aufmerksam gemacht hat, habe ich die 9000 Euro sofort zurückgezahlt.“ Das sagte Mohammed Abdallah auch bei der Gerichtsverhandlung und entschuldigte sich für seinen Fehler.  

Verurteilung wegen Subventionsbetrug

Die zehnte Strafkammer und den Staatsanwalt erklärte: „Der Angeklagte ist wegen Subventionsbetrug schuldig zu sprechen, denn er hat sein Arbeitsverhältnis bei einem Bauunternehmen verschwiegen. Er ist hellwach als Student, hat unwahre Angaben gemacht und die Allgemeinheit geschädigt.“

Vor dem Urteil hatte der Angeklagte das letzte Wort: „Mir ist ein Fehler unterlaufen, ich wollte mich nicht bereichern. Es ist erschreckend und ich bin fassungslos wie jemand, der hier geboren und aufgewachsen ist, sich nie was zu Schulden hat kommen lassen, mit Leichtigkeit in Untersuchungshaft gesteckt wird.“

Und die wurde durch das Urteil jetzt als richtig erachtet und so dem Staat die Haftentschädigung erspart. Die Kammervorsitzende führte aus, dass die Strafe wegen Subventionsbetrugs Geldstrafe oder Haft sein kann: „Der Angeklagte wird verurteilt zu 6 Monaten und zwei Wochen Haft. Er erhält keine Bewährung, weil er die Strafe schon abgesessen hat.“

Gegen dieses Urteil wollen die Anwälte des Profisportlers Rechtsmittel einlegen.  HEP

Der Angeklagte Mohammed Abdallah (li.) wurde von einem dreiköpfigen Verteidiger-Team vertreten:   Karolin Hagemann de Grzymala aus Köln und die  Koblenzer Rechtsanwälte Florian Schulz und Axel Bertram. Fotos: HEP
Die Richter fällten ein für die Verteidiger nicht nachzuvollziehendes Urteil.

Die Richter fällten ein für die Verteidiger nicht nachzuvollziehendes Urteil.

Der Angeklagte Mohammed Abdallah (li.) wurde von einem dreiköpfigen Verteidiger-Team vertreten:   Karolin Hagemann de Grzymala aus Köln und die  Koblenzer Rechtsanwälte Florian Schulz und Axel Bertram. Fotos: HEP

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