Allgemeine Berichte | 05.05.2020

Rückblick der Polizei Adenau auf den Saisonbeginn

Wiedereröffnung der Nordschleife

Gemeinsam mit der Polizei Adenau kontrollierte die neu gegründete Traffic Enforcement Group (TEG) sowie Beamte der Verkehrsdirektion Koblenz

Nürburg. Am vergangenen Wochenende öffnete der Nürburgring seine Tore für die „kontaktlosen Touristenfahrten“ auf der Nordschleife. Um der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes RLP und der darin u. a. geregelten Kontaktbeschränkung sowie der Einhaltung des Mindestabstandes gerecht zu werden, blieben die Parkplätze rund um den Ring für Besucher geschlossen.

Die Polizei Adenau führte zur Einhaltung der Regeln über das gesamte Wochenende Kontrollen durch. Sowohl am Freitag als auch am Samstag war das Besucheraufkommen aufgrund der Wetterlage gering. Sonntags hingegen fanden wegen der guten Witterung viele Touristen ihren Weg zum Nürburgring und der umliegenden Region. In einer erhöhten polizeilichen Präsenz wurden die Besucher in vielen gemeinsamen Gesprächen über die aktuelle Lage informiert. Gemeinsam mit der Polizei Adenau kontrollierte außerdem die neu gegründete Traffic Enforcement Group (TEG) sowie Beamte der Verkehrsdirektion Koblenz rund um den Nürburgring. Schwerpunkte wurden dabei auf illegale Veränderungen an Kraftfahrzeugen sowie Rasen gelegt.

Dazu richtete die Polizei insgesamt sieben Messstellen zur Geschwindigkeitsüberwachung ein. 320 Fahrzeugführer hielten sich dabei nicht an die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung, sodass gegen sie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wurde. 29 Personen erwartet ein Fahrverbot. Weiterhin kontrollierten die Beamten Fahrzeuge hinsichtlich illegaler Veränderungen und stellten bei 32 ein Erlöschen der Betriebserlaubnis fest. Für sieben Verkehrsteilnehmer hieß es dabei: Untersagung der Weiterfahrt.

Werden bspw. Veränderungen an Fahrwerken, Sitzen oder Auspuffanlagen so durchgeführt, dass eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird, erlischt die Betriebserlaubnis. Bei einer solchen Gefährdungsvariante kann die Weiterfahrt bis zur Wiederherstellung des genehmigten Fahrzeugs und einer erneuten Vorführung bei einem Prüfer für Kraftfahrzeugwesen untersagt werden. Positiv festzustellen war, dass die Tuningfans Verständnis für die durchgeführten Kontrollen zeigten und diesen offen gegenüber standen.

Pressemitteilung der

Polizeidirektion Mayen

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