Systemumstellungen im Kreishaus vom 29. Dezember bis 5. Januar
Wohngelderhöhung ab 2022
Kreis MYK. Das Wohngeld wird zum 1. Januar 2022 erstmals bundesweit automatisch erhöht.
Vor allem ältere Menschen und Familien sollen von der Dynamisierung des Wohngeldes profitieren. Durch die Anpassung können viele Haushalte weiterhin Wohngeld beziehen, die sonst aufgrund von Einkommenssteigerungen möglicher Weise keinen Anspruch mehr gehabt hätten. Das Wohngeld ist neben anderer staatlicher Leistungen ein wichtiges Element um die Auswirkungen der Corona-Pandemie für einkommensschwache Haushalte zu bewältigen. Insbesondere Rentner, die einen Grundrentenzuschlag erhalten oder zumindest 33 Jahre an Pflichtversicherungszeiten vorzuweisen haben, profitieren von einer Freibetragsregelung. Hier lohnt es sich, mögliche Ansprüche prüfen zu lassen.
Ab Mitte Januar werden die Leistungsbeträge für bereits registrierte Wohngeldempfänger durch die Wohngeldstelle des Landkreises automatisch neu berechnet. Die betroffenen Wohngeldhaushalte erhalten anschließend einen neuen Leistungsbescheid.
Die Kontaktdaten der Wohngeldstelle, Antragsformulare sowie weiterführende Informationen zum Thema Wohngeld gibt es im Internet unter www.kvmyk.de .
Pressemitteilung
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz