Allgemeine Berichte | 30.06.2025, 09:44 Uhr

Interview mit Norbert Heck von der Abteilung Gewaltprävention des Polizeipräsidium Koblenz

Kinderansprecher: So handeln Eltern nach einem Vorfall richtig

Symbolbild.  Foto: pixabay.com
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Region. Immer wieder sorgen Meldungen über Kinderansprecher für Verunsicherung bei Eltern, Schulen und in der Öffentlichkeit. Zwischen harmlosen Alltagssituationen und tatsächlichen Gefahren ist die Grenze oft schwer zu erkennen. Übertriebene Reaktionen können ebenso schaden wie das Ignorieren möglicher Risiken. Norbert Heck von der Fachstelle Gewaltprävention des Polizeipräsidium Koblenz erklärt im Gespräch mit BLICK aktuell, wie Eltern angemessen reagieren, worauf sie achten sollten und welche präventiven Maßnahmen wirklich wirksam sind.

BLICK aktuell: Wie sollten Eltern reagieren, wenn ihr Kind berichtet, von einer fremden Person angesprochen worden zu sein?

Norbert Heck: Erwachsene sollten ruhig und aufmerksam zuhören. Ein Fehler wäre, wenn sie in Panik verfallen oder das Kind überfordern. Signalisieren Sie dem Kind, dass es gut und richtig war, davon zu erzählen.

Loben Sie das Verhalten des Kindes: „Du hast ganz richtig gehandelt, dass Du mir das gesagt hast“ oder „Du hast dich richtig verhalten, bist weggegangen und hast dir Hilfe geholt“

Bitte posten Sie nichts ohne Absprache mit Fachleuten auf Social Media. In der Regel entsteht aus einer positiven Aufmerksamkeit eine Hysterie. Dies führt regelmäßig zu einer unnötigen Verunsicherung der Kinder.

BLICK aktuell: Welche ersten Schritte empfehlen Sie unmittelbar nach einem solchen Vorfall?

Norbert Heck: Erfragen Sie Details, hinterfragen Sie diese nicht d.h. führen sie keine Ermittlungen durch. Prüfen sie die Aussage lediglich auf Plausibilität. Halten Sie die erste Aussage des Kindes bei einer angenommenen Gefahr schriftlich fest.

BLICK aktuell: Wann sollte die Polizei eingeschaltet werden – und welche Informationen sind für Sie besonders relevant?

Norbert Heck: Wenn Ihnen der Vorfall bedrohlich erscheint, zögern Sie nicht den Sachverhalt zeitnah der Polizei mitzuteilen. Die Mehrzahl der gemeldeten Sachverhalte sind sogenannte harmlose Lebenssachverhalte. Durch eine verspätete Mitteilung kann dieser nicht mehr eindeutig eingeordnet werden.

Beispiel für einen harmlosen Sachverhalt: Ein älterer Herr fragt ein Kind an der Bushaltestelle: „Weißt du, wann der nächste Bus kommt?“ Das Kind antwortet oder sagt nichts. Der Mann bedankt sich freundlich und geht weiter. Es erfolgt keine weitere Kontaktaufnahme oder der Versuch, das Kind zum Mitgehen zu bewegen.

Beispiel für einen bedrohlichen Sachverhalt: Ein Erwachsener spricht ein Kind mehrfach auf dem Schulweg an: „Ich habe gesehen, du geht hier immer lang. Willst Du mit mir ein Eis essen gehen?“ Beim dritten Mal versucht er dem Kind aufzulauern oder es zu berühren. Oftmals kommt es auch zu grenzwertigen Lebenssachverhalten. Hier sollte eine Einordnung durch die Polizei oder Fachberatungsstellen erfolgen. Wie sollte mit dem betroffenen Kind gesprochen werden, um es nicht zusätzlich zu verängstigen, aber dennoch Informationen zu erhalten? Schaffen Sie eine geschützte vertraute Umgebung. Sprechen sie ohne Zeitdruck und wählen sie einen neutralen Einstieg. Vermeiden sie Suggestivfragen: „Hat dich ein Mann angesprochen, der die was Böses tun wollte?“. Ein besserer Ansatz wäre: „Manche Kinder erzählen, dass sie manchmal angesprochen werden – ist dir auch schon mal passiert?“. Erzählen den Kindern keine Horrorgeschichten. Setzen sie klare Regeln und Ermutigungen: „Du musst nicht mit Fremden sprechen“ oder „Wenn dich jemand anspricht, sag einem Erwachsenen Bescheid“ oder „Dein Gefühlt ist wichtig – wenn sich etwas komisch anfühlt, dann sprich mit einem Erwachsenen darüber.“ Machen Sie keine improvisierte Vernehmung. Überlassen sie die weitere Befragung psychologisch und oder pädagogisch geschulten Fachlauten.

BLICK aktuell: Welche präventiven Maßnahmen (z. B. Gespräche, Verhaltenstipps, Schulaktionen) empfehlen Sie Eltern, um Kinder auf solche Situationen vorzubereiten?

Norbert Heck: Vermeiden sie Defizite an emotionaler und körperlicher Zuwendung. Sollte diese fehlen, haben Täter ein leichtes Spiel. Die Kinder haben eine große Anfälligkeit für Privilegien als Gegenleistung für die Erduldung und Geheimhaltung der sexuellen Gewalt. Das Ziel der Gewaltprävention des Polizeipräsidiums ist, Kinder zu befähigen, sich gut in unserer Gesellschaft mit all ihren Möglichkeiten und Gefahren zurechtzufinden und adäquat zu reagieren. Über Schulen und Vereine können unsere Programme gebucht werden.

Insbesondere die Elternworkshops möchte ich Ihnen empfehlen. Hier wird insbesondere auf Täterstrategien im Bereich der sexualisieren Gewalt eingehen. Wir beleuchten die Mythen. Es werden die Orte und Gelegenheiten angesprochen, wo Kinder und Jugendliche in der Regel Opfer von Sexualstraftätern werden. Ein Selbstbehauptungstraining für Kinder stellt ein solides Fundament da. Besonders im digitalen Raum besteht ein vielfach höheres Risiko für Kinder und Jugendliche, Opfer von sexueller Gewalt zu werden. Begleiten und unterstützen Sie ihre Kinder bei der Nutzung der Smartphones. Leider gibt es keine „unschuldigen“ Onlinespiele oder soziale Netzwerke. ROB

Symbolbild. Foto: pixabay.com

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