Urteil zur Kükentötung
13.06.2019Tötung männlicher Küken geht vorerst weiter
Bonn/Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat in seinem heutigen Urteil klargestellt, dass die Tötung männlicher Eintagsküken nicht mit dem Tierschutzgesetz und dem Staatsziel Tierschutz vereinbar ist. Rein wirtschaftliche Gründe seien nach heutigem Stand kein „vernünftiger Grund“, wie ihn das Tierschutzgesetz fordert. Im Ergebnis bestätigt das Gericht aber die vorinstanzlichen Urteile, die...
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