Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz informiert
30.07.2021Im Katastrophengebiet gesetzlich unfallversichert
Rheinland-Pfalz. Wer sich als Nothelferin bzw. Nothelfer bei den Aufräumarbeiten im Katastrophengebiet in Rheinland-Pfalz verletzt oder zu Schaden kommt, ist über die Unfallkasse Rheinland-Pfalz (UK RLP) gesetzlich unfallversichert. Die Behandlung sogenannter Körperschäden, wie z. B. ein Beinbruch oder Schnittwunden, sind ebenso versichert wie psychische Belastungen. Auch das eingesetzte Equipment der Helfenden ist in bestimmten Fällen versichert.
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