Trauerratgeber
Das Urnengrab

Erfahren Sie mehr über die Bestattung von Urnen in Deutschland, die verschiedenen Bestattungsoptionen und die Kosten der Erstbepflanzung eines Urnengrabs.
Urnengrab: Bestattungspflicht, Kosten und Gestaltungsmöglichkeiten
In Deutschland besteht eine Bestattungspflicht, was bedeutet, dass jeder Verstorbene bestattet werden muss – auch wenn es sich um eine Urne handelt. Während es in einigen Ländern erlaubt ist, die Asche des Verstorbenen mitzunehmen, müssen Urnen in Deutschland beigesetzt werden.
Urne bestatten: Optionen und Möglichkeiten
Für die Bestattung einer Urne gibt es mehrere Optionen. Eine häufige Möglichkeit ist die Bestattung in einem Familiengrab, unabhängig davon, ob es sich um ein zwei-, drei- oder mehrstelliges Grab handelt. Urnen werden in der Regel von der Höchstzahl der Sargbestattungen an einer Grabstelle ausgenommen. Die genaue Anzahl der Urnen, die zusätzlich zu den Särgen beigesetzt werden dürfen, wird durch die Friedhofsordnung geregelt. Eine weitere Möglichkeit ist das Urnengrab, in dem grundsätzlich nur eine Urne beigesetzt wird, es sei denn, die Friedhofsverwaltung gestattet eine Mehrfachnutzung des Grabes.
Urnengrab und Grabbepflanzung
Urnengräber sind meist kleiner als Reihengräber und deutlich kleiner als Wahlgräber. Ein Vorteil des Urnengrabs ist die kostengünstigere Friedhofsgebühr sowie eine geringere Grabpflege. Der Nachteil liegt in der kleineren Fläche, die für die Grabgestaltung zur Verfügung steht. Mit der richtigen Unterstützung eines Friedhofsgärtners können Sie jedoch auch auf einem kleinen Urnengrab eine ansprechende Bepflanzung gestalten.
Kosten der Erstbepflanzung eines Urnengrabs
Die Erstbepflanzung eines Urnengrabs ist deutlich günstiger als bei größeren Grabarten. Die Kosten variieren je nach Wahl der Pflanzen, aber eine klassische Bepflanzung mit Rosen, Bodendeckern und Zwergmispeln, umrahmt von Buchsbaum oder Efeu, kostet im Durchschnitt etwa 200 bis 300 Euro.
Gestaltungsmöglichkeiten für ein Urnengrab
Auf einem Urnengrab können Sie trotz der begrenzten Fläche verschiedene Gestaltungselemente anbringen. Häufig entscheiden sich Angehörige für eine schlichte Bepflanzung, doch auch Grablichter, Grabfiguren oder andere Dekorationen können erlaubt sein – vorausgesetzt, sie entsprechen der Friedhofsordnung.