Trauerratgeber
Die Feuerbestattung – Eine Alternative zur Erdbestattung

Erfahren Sie alles über die Feuerbestattung: Vorteile, Kosten, Ablauf und was Sie bei der Planung beachten sollten. Informieren Sie sich auch über rechtliche Aspekte und die Trauerfeier.
Im Rahmen der Bestattungsvorsorge können Sie genau festlegen, welche Art der Bestattung Sie wünschen. Eine Option ist die Feuerbestattung. Bei dieser Art der Bestattung wird der Leichnam in einem Krematorium verbrannt, und die Asche wird anschließend in einer Urne oder Aschekapsel beigesetzt – entweder auf dem Friedhof oder in einem Friedwald. Diese Möglichkeit gibt den Hinterbliebenen ebenso wie bei einer Erdbestattung einen Ort zum Gedenken und Trauern.
Günstige Kosten bei der Feuerbestattung
Ein häufiger Aspekt bei der Wahl der Bestattungsart sind die Kosten. Die Feuerbestattung ist in der Regel günstiger als eine Erdbestattung, da einige Faktoren wegfallen. So fallen für das Urnengrab in der Regel geringere Miet- und Pflegekosten an als für ein Erdgrab, und die Urne ist kostengünstiger als ein Sarg. Es ist jedoch zu beachten, dass in Deutschland bei einer Kremation eine sogenannte Sargpflicht besteht. Das bedeutet, dass auch bei einer Feuerbestattung ein Sarg notwendig ist, auch wenn dieser in der Regel weniger aufwändig und günstiger ist als ein herkömmlicher Sarg.
Die Trauerfeier bei der Feuerbestattung
In der Regel findet die Trauerfeier bei einer Feuerbestattung einige Tage vor der eigentlichen Urnenbeisetzung statt. Dies ermöglicht den Angehörigen, in Ruhe vom Verstorbenen im Sarg Abschied zu nehmen. Alternativ kann die Trauerfeier auch direkt mit der Urne abgehalten werden, wodurch alle Trauergäste auch an der Beisetzung teilnehmen können, ohne eine zweite Anreise einplanen zu müssen.
Wichtige Aspekte der Feuerbestattung
Bevor Sie sich für eine Feuerbestattung entscheiden, sollten Sie einige wichtige Punkte beachten: Vor der Kremation wird eine zweite Leichenschau durchgeführt. Diese wird vom Amtsarzt oder einem Rechtsmediziner vorgenommen, um die Identität des Verstorbenen sowie die Todesursache zu überprüfen. Diese Maßnahme ist notwendig, da nach der Einäscherung keine weiteren Untersuchungen mehr möglich sind. Fragen Sie beim Bestattungsinstitut nach den möglichen zusätzlichen Kosten für diese Untersuchung.
Zusätzlich müssen Sie eine Kremationsverfügung unterschreiben, in der Ihr ausdrücklicher Wunsch, eingeäschert zu werden, festgehalten wird. Sollte diese Verfügung fehlen, müssen die Angehörigen gegenüber dem Bestatter bestätigen, dass dies der Wunsch des Verstorbenen war.
Bestattung der Urne
In Deutschland unterliegt die Urnenbestattung dem sogenannten Friedhofszwang. Das bedeutet, dass die Asche des Verstorbenen nicht einfach privat verstreut oder die Urne mit nach Hause genommen werden darf. Auf einigen Friedhöfen gibt es jedoch die Möglichkeit einer anonymen Beisetzung, bei der die Asche im Rahmen einer bestimmten Zeremonie verstreut wird.
Für diejenigen, die eine individuellere Handhabung der Asche wünschen, gibt es in einigen benachbarten Ländern die Möglichkeit, die Asche in der Natur zu verstreuen – etwa per Ballon, in einem Fluss oder See oder an einem besonderen Ort. Wenn Sie solche Alternativen in Betracht ziehen, beraten Sie deutsche Bestatter gerne über die Möglichkeiten.