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Die Bestattungspflicht: Wer muss für die Bestattung aufkommen?

Wer ist in Deutschland für die Bestattung eines Verstorbenen verantwortlich und wer trägt die Kosten? Erfahren Sie, wie die Bestattungspflicht geregelt ist und welche Ausnahmen bestehen.
In Deutschland ist es bereits seit dem Mittelalter gesetzlich vorgeschrieben, einen Verstorbenen ordnungsgemäß zu bestatten. Dies hatte zunächst zwei Gründe: Zum einen konnte es ohne eine Bestattung schnell zum Ausbruch von Krankheiten oder Seuchen kommen, und zum anderen verlangten die religiösen Vorschriften, dass der Mensch in geweihter Erde bestattet werden sollte. Zudem gilt in der Bundesrepublik Deutschland der sogenannte Friedhofszwang, was bedeutet, dass eine Beisetzung nur auf dafür vorgesehenen Friedhofsflächen erlaubt ist. Eine Bestattung auf privatem Grundstück ist in Deutschland nicht zulässig.
Historische Entwicklung der Bestattungspflicht
Ursprünglich lag die Verantwortung für Bestattungen allein bei den Kirchen, die ihre Kirchhöfe für die Beisetzung der Verstorbenen nutzten. Im Laufe der Zeit ging die Verantwortung zunehmend auf die Angehörigen über, die heute die Wahl zwischen einem kirchlichen und einem kommunalen Friedhof haben. Diese Friedhöfe sind für Menschen jeder Konfession oder auch für Konfessionslose zugänglich. In den verschiedenen Bestattungsgesetzen der Bundesländer wird die Bestattungspflicht geregelt, wobei sich diese in den wesentlichen Punkten nicht unterscheiden.
Wer ist bestattungspflichtig?
Die Bestattungspflicht liegt grundsätzlich bei den nächsten Angehörigen des Verstorbenen. Dazu zählen Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder oder weitere Verwandte. Hat der Verstorbene keinen Ehe- oder Lebenspartner, geht die Pflicht auf die Kinder über. Fehlen sowohl Ehe- oder Lebenspartner als auch Kinder, sind die weiteren Verwandten für die Bestattung verantwortlich. Die Bestattungspflicht gilt bis zum Verwandtschaftsgrad dritten Grades. Ab diesem Punkt entfällt die Verpflichtung. Wenn keine bestattungspflichtigen Angehörigen vorhanden sind, wird die Bestattung von der Behörde organisiert.
Bestattungspflicht und Bestattungskosten
Die Bestattungskosten müssen nicht zwingend von den bestattungspflichtigen Angehörigen getragen werden. In der Regel sind die Erben für die Übernahme der Kosten zuständig. Sollte jedoch ein Unfall oder eine andere Person für den Tod verantwortlich sein, müssen auch diese Personen für die Bestattungskosten aufkommen. Eine weitere Möglichkeit ist die Übernahme der Bestattungskosten durch das Sozialamt, wenn es dem Bestattungspflichtigen nicht zuzumuten ist, die Kosten zu tragen.