Die Polizeidirektion Neuwied klärt auf:
Eine uneingeschränkte Narrenfreiheit, insbesondere im Straßenverkehr, gibt es nicht
Kreis Neuwied und Kreis Altenkirchen. Ob Karneval, Fastnacht, Fastelovend oder Fasteleer. Spaß haben, Feiern und Schunkeln während der fünften Jahreszeit gehört einfach dazu. Doch eine uneingeschränkte Narrenfreiheit, insbesondere im Straßenverkehr, gibt es dennoch nicht. Spätestens bei Alkohol oder Drogen am Steuer hört die Faschingsgaudi auf. Eine Alkohol- oder Drogenbeeinflussung ist sehr gefährlich und führt häufig zu schweren Verkehrsunfällen mit Toten und Verletzten.
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