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Obduktion: Ablauf, Gründe und rechtliche Grundlagen

Erfahren Sie, warum eine Obduktion durchgeführt wird, wer sie anordnen kann und welche Rechte Angehörige haben. Jetzt alle wichtigen Informationen lesen!
Die Obduktion, auch Autopsie genannt, dient der Klärung der Todesursache und der Todesumstände. Sie wird von speziell ausgebildeten Medizinern durchgeführt und kann aus verschiedenen Gründen angeordnet werden.
Gründe für eine Obduktion
Bei einer Obduktion werden sowohl äußere als auch innere Merkmale des Verstorbenen untersucht und dokumentiert. Es gibt verschiedene Anlässe für eine Autopsie:
- Klinische Obduktion: Wird durch ein Krankenhaus empfohlen, wenn Unklarheiten hinsichtlich der Diagnose oder Behandlung bestehen. Sie kann auch erfolgen, wenn eine erbliche Krankheit vermutet wird, um Risiken für die Hinterbliebenen zu ermitteln.
- Forschung und Lehre: Klinische Obduktionen dienen auch zur medizinischen Ausbildung und zur Weiterentwicklung neuer Behandlungsmethoden.
- Behördlich angeordnete Obduktion: Eine Obduktion ist verpflichtend, wenn die Todesursache unklar ist oder ein nicht natürlicher Tod vermutet wird. Der Arzt vermerkt dies auf dem Totenschein.
- Sanitätspolizeiliche Autopsie: Diese wird durch einen amtlichen Totenbeschauer veranlasst, wenn die Todesursache ungewiss ist oder Umwelteinflüsse als Auslöser vermutet werden.
- Obduktion zur Seuchenprävention: Das Gesundheitsamt kann eine Untersuchung anordnen, wenn eine meldepflichtige Infektionskrankheit vorliegt.
- Gerichtliche Obduktion: Erfolgt auf Anordnung der Staatsanwaltschaft bei Verdacht auf Fremdverschulden oder kriminelle Handlungen.
Wie wird eine Obduktion angeordnet?
Möchten Sie selbst eine Obduktion eines verstorbenen Angehörigen veranlassen, wenden Sie sich an die zuständige medizinische Einrichtung. Bei einem Krankenhaus-Todesfall erfolgt die Weiterleitung an das pathologische Institut über den behandelnden Arzt. Die Kosten sind in der Regel von der Einrichtung oder den Krankenkassen gedeckt, können aber je nach Bundesland variieren.
Kann eine Obduktion verweigert werden?
- Behördlich angeordnete Obduktionen sind verpflichtend und können von den Angehörigen nicht abgelehnt werden.
- Hat der Verstorbene zu Lebzeiten einer Obduktion zugestimmt, ist diese Entscheidung bindend.
- Klinische Obduktionen können von den Angehörigen abgelehnt werden, sofern die Todesumstände eindeutig sind. Allerdings sollte eine medizinische Empfehlung für eine freiwillige Obduktion sorgfältig abgewogen werden.
Die vorgeschriebene Frist für die Beisetzung eines Verstorbenen verlängert sich automatisch, wenn eine Obduktion durchgeführt wird.