Vorsorge | 06.03.2025

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Patientenverfügung: Recht auf Selbstbestimmung und Vorsorge

Symbolfoto: lenets_tan - Adobe Stock

Erfahren Sie, wie eine Patientenverfügung Ihr Recht auf Selbstbestimmung im Krankheitsfall schützt. Wichtige Informationen zu Inhalt, Anforderungen und der richtigen Erstellung.

Das Recht auf Selbstbestimmung ist von großer Bedeutung und bleibt auch im Krankheitsfall unverändert relevant. Ihr persönlicher Wille als Patient hat stets Vorrang, selbst gegenüber gesetzlichen Vertretern wie Betreuern oder Bevollmächtigten sowie der Meinung des Arztes. Sollte es Ihnen aufgrund einer Krankheit nicht mehr möglich sein, sich zu äußern, entscheidet der in Ihrer Patientenverfügung festgelegte Wille.

Die Patientenverfügung wurde vom Gesetzgeber eingeführt, um sicherzustellen, dass das Recht auf Selbstbestimmung auch dann gewahrt bleibt, wenn eine Person aktuell nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen verständlich zu äußern. Durch eine Patientenverfügung können Sie im Voraus bestimmen, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, und dieser Wille ist für Ärzte und Angehörige verbindlich.

Inhalt einer Patientenverfügung

Der Inhalt einer Patientenverfügung legt fest, ob und in welchem Umfang Sie medizinische Maßnahmen, wie etwa Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe zur Lebensverlängerung, akzeptieren möchten. Diese Verfügung ist nicht nur für ältere Menschen von Bedeutung, sondern auch für junge Menschen, die durch Krankheit oder Unfall in eine Situation geraten könnten, in der eine Patientenverfügung notwendig wird.

Wichtige Anforderungen an die Patientenverfügung

Verfassen Sie Ihre Patientenverfügung stets schriftlich. Vermeiden Sie standardisierte, pauschale Formulierungen aus dem Internet oder vorgefertigte juristische Texte, die für alle Kunden identisch sind. Zuverlässige Quellen sind:

  • Die Justizministerien von Bund und Ländern
  • Die Ärztekammern von Bund und Ländern
  • Die Beratung durch kirchliche Vertreter oder soziale Einrichtungen

Zusätzlich finden Sie hilfreiche Textbausteine und weiterführende Informationen auf den offiziellen Seiten des Bundesjustizministeriums. Eine Patientenverfügung ist eine sehr persönliche und individuelle Entscheidung. Sie dient dazu, Ihre Wünsche für zukünftige, möglicherweise unvorhersehbare Situationen festzulegen, insbesondere für den Fall, dass Sie nicht mehr einwilligungs- und entscheidungsfähig sind.

Konkret und individuell – Ihre Patientenverfügung

Gestalten Sie Ihre Patientenverfügung so präzise wie möglich, indem Sie spezifische medizinische Situationen und die gewünschten Maßnahmen genau beschreiben. Wichtige Themen sind etwa lebensverlängernde Maßnahmen, wie die künstliche Ernährung oder Beatmung. Auch die Entscheidung zur Organspende nach dem Tod kann hier festgelegt werden. Suchen Sie dazu unbedingt fachlichen Rat bei Ärzten, Juristen, kirchlichen Vertretern und Beratungsstellen!

Symbolfoto: lenets_tan - Adobe Stock

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