Tödliche Messerstiche in Bad Hönningen: Tatverdächtiger soll in psychiatrische Einrichtung
Bad Hönningen/Koblenz. Ende Dezember 2023 reichte die Staatsanwaltschaft Koblenz beim Landgericht Koblenz einen Antrag auf Unterbringung eines 38-jährigen Mannes in einer psychiatrischen Einrichtung ein. Laut der kürzlich eingereichten Antragsschrift wird dem Mann vorgeworfen, am 08.07.2023 in Bad Hönningen einen 30-jährigen Deutschen unerwartet mit einem Messer attackiert und ihm dabei mehrere Stich- und Schnittverletzungen zugefügt zu haben. Der Angegriffene konnte den Angriff abwehren und sich schwer verletzt vom Ort des Geschehens entfernen. Kurz danach soll der Beschuldigte eine 55-jährige luxemburgisch-belgische Bürgerin mit einem Messer attackiert und so schwer verletzt haben, dass sie trotz sofortiger Rettungsversuche am Ort verstarb. Der Tatverdächtige wurde kurz nach der Tat festgenommen. Nach Beendigung der Ermittlungen sieht die Staatsanwaltschaft die Delikte des hinterhältigen, vollendeten und versuchten Mordes sowie der gefährlichen Körperverletzung als gegeben an. Ein vorläufiges Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen legt jedoch nahe, dass der Beschuldigte zum Zeitpunkt der Tat aufgrund seiner psychischen Verfassung schuldunfähig gewesen sein könnte. Basierend auf einem Antrag der Staatsanwaltschaft ordnete das Amtsgericht Koblenz daher mit einem Beschluss vom 27.09.2023 die vorläufige Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Anstalt an. Das Landgericht muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens im Sicherungsverfahren und die Weiterführung der vorläufigen Unterbringung entscheiden. Ein Termin für die Hauptverhandlung steht noch aus.
BA