Politik | 29.09.2025

CDU-Landtagsabgeordneter Peter Moskopp informiert Vereine und Ehrenamtliche

Entlastungsmöglichkeiten für Vereine bei der Grundsteuer

Peter Moskopp. Foto: privat

Region. In Rheinland-Pfalz setzen sich in vielen Vereinen Ehrenamtliche mit großem Engagement für das Gemeinwohl in unterschiedlichsten Bereichen ein. Eine große Hürde stellen regulatorische und bürokratische Anforderungen an die Vereine dar.

„In den letzten Monaten haben mich zahlreiche Rückmeldungen erreicht, dass viele Vereine angesichts der neuen Grundsteuerregelungen verunsichert sind, vor allem mit Blick auf mögliche finanzielle Mehrbelastungen durch die Grundsteuer“, berichtet der CDU-Landtagsabgeordnete Peter Moskopp.

Um die Vereinen und die vielen Ehrenamtlichen zu unterstützen, informierte der Abgeordnete auf dem Postweg über wichtige Entlastungs- und Befreiungsmöglichkeiten.

Eine Grundsteuerbefreiung ist für bestimmte Rechtsträger im Sinne des § 3 GrStG möglich. Vereine können von der Grundsteuer befreit werden, wenn der Grundbesitz einem begünstigten Rechtsträger als Eigentümer zugerechnet wird und der begünstigte Rechtsträger den Grundbesitz für einen steuerbegünstigten Zweck, z. B. Sport, Kultur oder Naturschutz nutzt.

Auch wenn das Grundstück der Kommune gehört und einem anderen begünstigten Rechtsträger zur Nutzung überlassen wird, kann eine Befreiung gewährt werden, etwa bei Sportplätzen.

Keine Befreiung ist allerdings bei Verpachtung durch private Eigentümer möglich, d.h. die Grundsteuerpflicht bleibt bestehen, wenn der Grundbesitz einem gemeinnützigen Verein lediglich von einem privaten Eigentümer verpachtet wird.

Liegt eine Steuerbefreiung nicht vor, kann ein Antrag auf Erlass gestellt werden, zum Beispiel für Spiel- und Sportplätze oder öffentliche Grünanlagen, wenn die jährlichen Kosten in der Regel den Rohertrag übersteigen. Weitere Erlassmöglichkeiten ergeben sich im Einzelfall auch aus der Abgabenordnung.

Die Vereine sollten daher nun zunächst den Vereinsstatus überprüfen, sowie die Frage, ob die Flächen steuerbegünstigten Zwecken dienen. Ggf. kann dann ein Antrag auf Grundsteuerbefreiung oder -erlass bei der jeweiligen Kommune gestellt werden.

„Als CDU-Landtagsfraktion stehen wir fest an der Seite aller Ehrenamtlichen. Ohne deren Einsatz wäre unser Zusammenleben in Rheinland-Pfalz nicht denkbar. Daher ist es mir ein wichtiges Anliegen, die Informationen für alle zugänglich zu machen und die Vereine so zu unterstützen“, so Peter Moskopp.

Pressemitteilung des Büro von Peter Moskopp

Peter Moskopp. Foto: privat

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