Politik | 26.06.2025, 11:28 Uhr

Harald Orthey MdB: Bund-Länder-Vereinbarung stärkt Kommunen im Westerwald

Harald Orthey. Foto: privat
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Westerwaldkreis. Die neue Bund-Länder-Vereinbarung zur Umsetzung des steuerlichen Sofortinvestitionsprogramms und zum Sondervermögen Infrastruktur ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der kommunalen Handlungsfähigkeit, so Harald Orthey bei der Kreisvorstandssitzung der Westerwälder Christdemokraten.

„Die Städte und Gemeinden bei uns im Westerwald und Rhein-Lahn-Kreis stehen bei Investitionen oft mit dem Rücken zur Wand. Mit dieser Vereinbarung kommt nun endlich Bewegung in die Sache, vor allem, weil die Mittel pauschal zugewiesen und nicht an langwierige Einzelgenehmigungen gebunden sind. Ich begrüße ausdrücklich, dass der Bund hier nicht auf misstrauische Projektprüfung setzt, sondern den Kommunen vertraut. Denn niemand weiß besser, was vor Ort gebraucht wird, als die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in unseren Städten und Dörfern“, so Orthey.

Wichtig sei auch, dass die Mittel nicht auf kurzfristige Sonderprogramme beschränkt seien, sondern über Jahre hinweg eine verlässliche Finanzierung ermöglichen. „Das schafft Planungssicherheit und hilft besonders kleineren Kommunen, die oft nicht genug Personal für komplizierte Anträge haben.“

Auch zur Regelung der kommunalen Altschulden und zur Einführung eines fairen „Wer bestellt, bezahlt“-Mechanismus äußert sich Orthey positiv: „Die Vereinbarung trägt dazu bei, dass kommunale Aufgaben nicht länger durch Bundesgesetze finanziell aus dem Ruder laufen.“

Zum Hintergrund weist CDU-MdB Orthey darauf hin, dass die Steuermindereinnahmen der Kommunen aus dem steuerlichen Sofortinvestitionsprogramm vollständig durch Festbeträge aus der Umsatzsteuer kompensiert werden, und zwar für die Jahre 2025 bis 2029. Über das neue Sondervermögen Infrastruktur fließen in den nächsten Jahren 100 Milliarden Euro, von denen mindestens 60 Prozent den Kommunen zugutekommen. Das Geld kann unbürokratisch, flexibel und auch für bereits geplante Maßnahmen verwendet werden, zum Beispiel für Schulen, Kitas, Feuerwehrhäuser, Sportstätten oder den Hochwasserschutz.

Die Kommunen profitieren, so Harald Orthey, zudem von neuen Möglichkeiten der Doppelförderung und einer Ausweitung der Mittelverwendung. Auch Bereiche wie Kultur, Innere Sicherheit, Wasserwirtschaft und Wohnungsbau sind nun umfasst. Pressemitteilung des

Büro von Harald Orthey

Harald Orthey. Foto: privat

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