Neue Bedingungen für Coronatests
Kostenlose Bürgertests nur noch für vulnerable Gruppen
Vereinfachte Absonderungsverordnung ab 30. Juni
Rheinland-Pfalz. Rheinland-Pfalz wird auch über den 30. Juni hinaus im Land die Möglichkeit für Bürgertests zur Verfügung stellen. Allerdings unter veränderten Bedingungen. So werden nach der neuen Coronavirus-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums die kostenlosen Bürgertests künftig nur noch bestimmten Personengruppen angeboten. Dazu gehören etwa Kinder bis fünf Jahren, Schwangere im ersten Trimester, Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie Haushaltsangehörige von Infizierten. Bürgertests für andere Zwecke wie etwa den Besuch von Großveranstaltungen oder für Personen die durch die Corona-Warn-App eine Statusanzeige erhöhtes Risiko erhalten haben, müssen einen Selbstkostenanteil von drei Euro zahlen.
„Es ist uns wichtig auch weiterhin den Menschen in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit auf einen Bürgertest zu gewährleisten. Allerdings ist es zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr notwendig uneingeschränkt alle zu testen. Daher begrüße ich die Entscheidung des Bundes sich in der geänderten Coronavirus-Testverordnung auf den Schutz der vulnerablen Gruppen zu konzentrieren“, sagt Gesundheitsminister Clemens Hoch.
Die Kosten für die Testungen zum Schutz der vulnerablen Gruppen werden umfassend vom Bund übernommen. Rheinland-Pfalz wird darüber hinaus keine weiteren Personengruppen substituieren. Die neue Testverordnung des Bundes tritt am 30. Juni 2022 in Kraft und gilt bis einschließlich den 25. November 2022.
Bürgerinnen und Bürger, die zu einer der berechtigten Gruppe gehören, können unter Vorlage der entsprechenden Nachweise und einer Selbstauskunft die kostenlosen Testungen weiterhin wahrnehmen. Die entsprechenden Vordrucke zur Selbstauskunft erhalten Sie von der jeweiligen Teststelle. Eine Liste aller Teststellen in Rheinland-Pfalz findet sich auf der interaktiven Karte unter covid-19-support.lsjv.rlp.de/hilfe/covid-19-test-dashboard/.
Auf Grund der vom Bund geänderten Testverordnung musste eine Anpassung der erst in der vergangenen Woche verlängerten Absonderungsverordnung erfolgen. Bislang durften Beschäftigte von bestimmten Einrichtungen wie Krankenhäusern und Pflegeheimen die Einrichtung nach Beendigung einer Absonderung nur wieder betreten und ihre Tätigkeit aufnehmen, wenn sie einen durch geschultes Personal in einer Testeinrichtung durchgeführten PoC-Antigentest mit negativem Ergebnis vorweisen können. Diese Regelung findet sich in der ab dem 30. Juni 2022 geltenden Absonderungsverordnung nicht mehr wieder, da solche Antigentests nicht mehr unter die kostenlosen Bürgertests fallen. Es wird den betroffenen Einrichtungen aber weiterhin empfohlen, freiwillig ihre aus der Absonderung zurückkehrenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mittels der den Einrichtungen zur Verfügung gestellten Antigen-Tests zu testen, um das Infektionsgeschehen in den Einrichtungen möglichst gering zu halten.
Pressemitteilung Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
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