Politik | 09.09.2021

Provisorischer Einzelhandel im Stadtgebiet

„Pop-up-Malls“ sollen dem Einzelhandel helfen

Entwurfsskizze „Pop-up-Mall“ Bad Neuenahr. Foto: Imageneering GmbH

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Infolge der Flutkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 wurden nahezu alle Ladenlokale in den Innenstadtbereichen von Bad Neuenahr-Ahrweiler zerstört bzw. sind derzeit nicht nutzbar. Auch in anderen Stadtteilen haben Geschäftsleute Schäden zu beklagen. Um wirtschaftliches Leben in Bad Neuenahr-Ahrweiler zu ermöglichen und vor allem um ein Mindestmaß an Versorgung des täglichen und mittleren Bedarfs herzustellen, werden temporär alternative Einzelhandels-, Gastronomie- und Dienstleistungsflächen in Bad Neuenahr und Ahrweiler errichtet. Dazu hat der Haupt- und Finanzausschuss den Bau und Betrieb von so genannten „Pop-Up-Malls“ am Standort Parkplatz City-Ost im Stadtteil Bad Neuenahr sowie entlang der Friedrichstraße/Stadtmauer im Stadtteil Ahrweiler beschlossen und die Stadtverwaltung mit der Organisation beauftragt. Pop-up-Stores (abgeleitet von „to pop up“: plötzlich auftauchen) sind zeitlich befristet betriebene Ladenkonzepte, die den Gewerbetreibenden flexible Gestaltungsmöglichkeiten bei einem vergleichsweise geringen Finanzrisiko bieten.

Für Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe ist in Bad Neuenahr ein 20 Meter breites und 50 Meter langes, doppelstöckiges Einkaufszentrum mit bis zu 39 Ladeneinheiten auf dem Parkplatz City-Ost (Moses-Parkplatz) angedacht. Ergänzt wird die „Pop-Up-Mall“ um zwei jeweils baugleiche Gastronomie-Zelte in der Größe 12,5 x 20 Meter. Die beiden Zelt-Gebäude lassen sich auf je zwei Etagen in bis zu 16 Gewerbeeinheiten (teilweise mit Terrassenzone im Erdgeschoss) einteilen. Die zwischen den Zelten geschaffene Fläche kann als öffentlicher Boulevard genutzt werden, der zum einen als Begegnungsort und zum anderen als Eventfläche dienen kann.

Für Einzelhandels-, Gastronomie- und Dienstleistungsbetriebe in Ahrweiler sind im Bereich der Friedrichstraße entlang der Stadtmauer drei Zeltgebäude (je 7,5 x 30 bzw. 50 Meter) sowie sieben Doppelcontainer (ca. 6 x 5 Meter) mit insgesamt bis zu 29 Ladeneinheiten angedacht, die durch vereinzelte Verkaufs- oder Imbisswagen ergänzt werden können. Die jeweiligen Flächen zwischen den Gewerbeeinheiten können zur Aufstellung von Sitzgelegenheiten und als Begegnungsort genutzt werden. Durch denkbare Illuminationen und Dekorationen werden attraktive Aufenthaltsorte geschaffen.

Grundsätzlich können sich alle vom Hochwasser betroffenen Betriebe aus Bad Neuenahr-Ahrweiler um eine im Durchschnitt ca. 35m² große Gewerbeeinheit bewerben. Die Bewerbung erfolgt mithilfe eines automatisierten Formulars auf der Internetseite der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler. Weitere Informationen zur Vergabe sowie zu den weiteren Konditionen sind in Kürze im Stadtportal unter www.bad-neuenahr-ahrweiler.de nachzulesen. Die Fertigstellung der beiden Mall-Standorte ist für Anfang November geplant.

Pressemitteilung der

Stadtverwaltung

Bad Neuenahr-Ahrweiler

Entwurfsskizze „Pop-up-Mall“ Bad Neuenahr. Foto: Imageneering GmbH

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