Politik | 01.09.2025

Hochstraße in Lahnstein:

SPD und Grüne fordern alternative Verkehrsplanung statt Fußgängerzone

In Oberlahnstein wurde nach der Hochbrückensprerrung der B42, die neue Fahrtrichtung der Adolfstraße beibehalten.  Foto: Jochen Sachsenhauser

Lahnstein. Wichtige Entscheidungen zur Stadtentwicklung in Lahnstein stehen an. Die weitere Planung der Hochstraße soll im Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt am Mittwoch, den 3. September 2025, ab 18 Uhr beraten werden. Die SPD- und GRÜNE in Lahnstein kritisieren vorab die Pläne des Oberbürgermeisters, in der Hochstraße zwischen Kirchstraße und Schulstraße eine reine Fußgängerzone einzurichten, und setzen sich für eine alternative Verkehrslösung ein.

„Lahnstein braucht keine zweite, nicht funktionierende Fußgängerzone neben der Burgstraße“, betont SPD-Stadtrat Herbert Fuß. „Uns ist wichtig, dass die Innenstadt gut erreichbar bleibt. Eine lebendige Stadtmitte braucht nicht nur Aufenthaltsqualität, sondern auch die Möglichkeit, Handel, Gastronomie und Dienstleistungen unkompliziert zu erreichen. Ziel ist es, Handel und Gastronomie so gut wie möglich in Einklang mit der Wohnqualität zu bringen. Wenn wir die Erreichbarkeit durch eine zu restriktive Verkehrsführung beschneiden, riskieren wir zusätzliche Leerstände statt Belebung. Die Hochstraße sollte deshalb als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung Tempo 20 offen für motorisierten Individualverkehr und den ÖPNV bleiben und auch Kurzzeitparken ermöglichen. Nur so bleibt sie für alle nutzbar und trägt zugleich zu einer klaren Verkehrsführung in Oberlahnstein, weniger Umwegen und reduzierten CO2-Emissionen bei“, erklärt Herbert Fuß.

Bislang keine konzeptionellen Voraussetzungen geschaffen

SPD-Stadtrat Markus Graf weist darauf hin, dass bislang keine konzeptionellen Voraussetzungen geschaffen wurden, die sich mit einer Belebung der Innenstadt und hier insbesondere im Bereich Hochstraße/Burgstraße befassen. Wichtige Bausteine für eine florierende Innenstadt seien immer auch mit einer Steigerung der Aufenthaltsqualität verbunden, zu welcher neben Gastronomie auch Einzelhandel und kulturelle Projekte und Orte gehören. Die Planung der Straße müsse sich an einem solchen Konzept ausrichten. Den zweiten Schritt vor dem ersten zu gehen, also die Verkehrsführung vorab einzuschränken und darauf zu hoffen, dass sich automatisch Geschäfte, Dienstleistungsbetriebe und Gastronomie entwickeln, sei nicht sinnvoll.

Darüber hinaus bestehen aus Sicht der SPD- und GRÜNEN-Fraktion weiterhin gewichtige rechtliche Gründe, die eine Beratung und Beschlussfassung des gesamten Verkehrskonzepts mit dem Kernelement der Umdrehung der Fahrtrichtung der Adolfstraße durch den Stadtrat erforderlich machen. Die sogenannte Ringlösung der Verwaltung ist aus Sicht beider Fraktionen, anders als in der Ablehnungsbegründung dargestellt, keine kurzfristige Gefahrenabwehrmaßnahme, sondern eine stadtstrukturell prägende Entscheidung mit erheblichen Auswirkungen auf Erreichbarkeit, Verkehrsverteilung, ÖPNV-Erschließung sowie Lärm- und Emissionsbelastungen. Die Maßnahme fällt nach Wortlaut und Sinn der StVO § 45 Abs. 1b daher in den Bereich geordneter städtebaulicher Entwicklung und Schutz vor Lärm und Abgasen, nicht primär der Gefahrenabwehr.

„Für verkehrsrechtliche Anordnungen von solcher Tragweite muss nach unserer Rechtsauffassung zwingend der Stadtrat beteiligt werden“, betont Grünen-Stadtrat Björn Schmeling, Mitglied im Ausschuss für Ordnung, Sicherheit und Verkehr. „Ohne ein Ratsvotum fehlt der Maßnahme die notwendige Legitimation und Mitwirkung der städtischen Gremien. Wir reden hier nicht über eine kurzfristige Gefahrenabwehr, sondern über eine grundlegende Weichenstellung für die Stadtentwicklung. Genau deshalb gehört diese Entscheidung in die Verantwortung des Rates.“

2022 Mobilitätsentwicklungskonzept (MEK) beschlossen

Zudem hat der Stadtrat 2022 das Mobilitätsentwicklungskonzept (MEK) beschlossen. Abweichungen davon, die zentrale Ziele wie kurze Wege, ÖPNV-Erschließung oder Emissionsminderung beeinträchtigen, müssten politisch und rechtlich begründet und vom Stadtrat mitgetragen werden. Die Dauerhaftigkeit und Grundsatzbedeutung der neuen Verkehrsführung mache die Entscheidung über die Verkehrsführung beispielsweise in der Wilhelmstraße oder der Adolfstraße daher zu keiner laufenden Verwaltungsangelegenheit, sondern zur Aufgabe des Stadtrates.

Jutta Niel und Jochen Sachsenhauser, Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen und SPD, legen daher Widerspruch gegen die Nichtzulassung des gemeinsamen Antrags durch die Stadtverwaltung ein. Im Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Verkehr am Dienstag, den 2. September 2025, ab 17 Uhr will die Verwaltung weitere Informationen zu ihrer Rechtsauffassung geben. Die beiden Fraktionen betonen, dass sachgerechte Abstimmung mit allen städtischen Gremien wichtig ist, damit eine Planung gelingen kann, die Innenstadt, Handel und Mobilität gleichermaßen stärkt.

Pressemitteilung

SPD Lahnstein

In Oberlahnstein wurde nach der Hochbrückensprerrung der B42, die neue Fahrtrichtung der Adolfstraße beibehalten. Foto: Jochen Sachsenhauser

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