Politik | 30.11.2023

„Bundesregierung jongliert mit den Geldern der Ahrtalhilfe“, lautet der Vorwurf der Bundestagsabgeordneten Mechthild Heil.

Scharfe Kritik an der Bundesregierung

Der Wiederaufbau im Ahrtal geht weiter. Dennoch gibt es noch viel zu tun.“  Foto: ROB

Kreis Ahrweiler. Die CDU-Bundestagsabgeordnete den Wahlkreis Ahrweiler, Mechthild Heil, kritisiert die Regierungserklärung von Bundeskanzler Olaf Scholz scharf. „Regelmäßig muss die Bundesregierung zum Jagen getragen werden, wenn es um weitere Erleichterungen für den schleppenden Wiederaufbau im Ahrtal geht. Nur wenn es darum geht, blumige Begründungen für die Manipulationen der Bundesregierung im Bundeshaushalt zu finden, dann fällt dem Bundeskanzler das Leid der Menschen im Ahrtal plötzlich wieder ein“, so Heil. „Es war die Ampelkoalition, die die Buchungsregeln für Sondervermögen verfassungswidrig nachträglich geändert und damit auch die Ahrtalhilfe wissentlich in Gefahr gebracht hat“, lautet der Vorwurf der Bundestagsabgeordneten.

„Bundesregierung jongliert mit den Geldern der Ahrtalhilfe“

Die Bundesregierung „jongliere mit den Geldern der Ahrtalhilfe,“ so Mechthild Heil. „Es sei mehr als selbstverständlich, dass die Ampel die fest zugesagten Mittel für den Wiederaufbaufonds nach ihren Buchungstricks nun wieder auf eine solide Grundlage stelle.“ Heil: „Wenn es dem Bundeskanzler tatsächlich um die Menschen im Ahrtal gehen würde, dann sollte er unsere Initiativen für Erleichterungen beim Wiederaufbau unterstützen und zu einem echten Arbeitstermin ins Ahrtal kommen, um sich die Nöte der Menschen anzuhören. Für die Dreistigkeit im Plenum könnte er sich dann gleich bei den Betroffenen direkt entschuldigen.“

Zum Hintergrund:

Im Sommer 2021 wurde das Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ für die Ahrtal-Hilfen eingerichtet und mit Kreditermächtigungen ausgestattet. Diese Kreditermächtigungen wurden als Notlagenkredite gewährt, da im Jahr 2021 die Schuldenbremse außer Kraft gesetzt war. Mit dem Wechsel der Regierung hat die Ampelkoalition eine neue Buchungsregel für Sondervermögen eingeführt, bei der nicht mehr der Zeitpunkt der Geldausgabe aus dem Sondervermögen relevant für die Anrechnung auf die Schuldenbremse sein sollte, sondern der Zeitpunkt der Übertragung der Kreditermächtigungen vom Kernhaushalt in das Sondervermögen. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Änderung als nicht mit den Grundsätzen der Jährigkeit und Jährlichkeit des Haushalts vereinbar erklärt.

Infolgedessen müssen Ausgaben aus Sondervermögen nun wieder dem Jahr zugeordnet werden, in dem sie tatsächlich anfallen. Die öffentliche Aufmerksamkeit nach diesem Urteil konzentrierte sich hauptsächlich auf den Klima- und Transformationsfonds sowie den Wirtschaftsstabilisierungsfonds. Auch die Aufbauhilfe 2021 sei davon betroffen, wie Heil sagt.

ROB

Der Wiederaufbau im Ahrtal geht weiter. Dennoch gibt es noch viel zu tun.“ Foto: ROB

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